13. März 2020

ver.di: „Rasche Nothilfen für Solo-Selbstständige“

Die Gewerkschaft sieht eine existenzbedrohende Situation für Viele

Von Veranstaltungsabsagen über geplatzte Aufträge bis hin zur unsicherer Auftragslage für Monate: Selbstständige sind von der Corona-Krise besonders betroffen und die Hilfsinstrumente noch nicht ausreichend. Schnelle Hilfen für Solo-Selbstständige sind das Gebot der Stunde, stellt die Gewerkschaft ver.di fest, die 30.000 selbstständige Mitglieder aus allen Dienstleistungsbranchen zählt. Darunter sind einige akuter betroffen als andere, aber in ihrer Pressemitteilung spricht die Gewerkschaft bereits von einer „existenzbedrohenden wirtschaftliche Situation“ für Viele.

Daher hat die Gewerkschaft im Vorfeld eines Gesprächs im Kanzleramt am heutigen 13. März, bei dem der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke auch die Situation der Solo-Selbstständigen ansprechen will, eine Pressemitteilung zu möglichen Handlungsoptionen der Politik veröffentlicht. Da die Gewerkschaft zur Situation Solo-Selbstständiger in ständigem Austausch mit den Ministerien steht, finden sich einige Aspekte, die der Organisation wichtig sind, bereits in dem Maßnahmenpaket das die Minister Scholz und Altmeier heute vorgestellt haben. Bei der Ausarbeitung der Details erwarten die ver.di-Selbstständigen weiterhin beteiligt zu werden, um die besten Lösungen für Solo-Selbstständige aller Branchen zu finden.

Die ver.di Pressemitteilung mir dem Titel „Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich“ zitieren wir an dieser Stelle einmal fast vollständig, weil sie die Probleme und Möglichkeiten gut zusammenfasst:

„Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von unseren selbstständig erwerbstätigen Mitgliedern aus der Bildungsbranche durch Absage von Seminaren, von Medien- und Kulturschaffenden etwa durch Absage von Lesungen, Aufführungen oder Produktionen, aus der Veranstaltungsbranche oder von Ein-Personen-Reiseunternehmen“, beschreibt das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Sachlage.
Da vielen Selbstständigen der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verschlossen ist, sind diese Erwerbstätigen im Falle der Auftragslosigkeit auf das Arbeitslosengeld II angewiesen.
Deswegen fordert ver.di, diesen Ein-Personen-Unternehmen für die individuell unverschuldeten Notlagen – vergleichbar den durch das Kurzarbeitergeld gestützten Wirtschaftsunternehmen – Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen. Dabei spricht sich ver.di für branchenübergreifende Lösungen aus. „Diese Unterstützungsangebote sollten sehr zeitnah und zielgenau greifen“, so Schmitz, „und so ausgestaltet werden, dass in Notlagen auch Einzelunternehmer*innen, schnell, leicht und möglichst unbürokratisch an diese Hilfen kommen können.“
Konkrete Vorschläge hat ver.di zu Unterstützungskrediten etwa durch erleichterte Mikrokreditvergabe erarbeitet. Eine vorübergehende unbürokratische Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge würde die Selbstständigen bei den Fixkosten ebenso entlasten wie die für den Staat kostenneutrale Maßnahme der Senkung oder auch des Verzichts auf die für Selbstständige üblichen Einkommenssteuer-Vorauszahlungen. „Bei den von uns vorgeschlagen Maßnahmen müssen die Betriebsvermögen ebenso gesichert werden wie auch private Rücklagen etwa zur Alterssicherung“, fordert Schmitz und hebt hervor: „Das Wichtigste ist, dass jetzt schnell gehandelt wird.“

[Foto: Kay Herschelmann]