IHK-Mitgliedschaft

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind die gesetzlich vorgeschriebenen Interessenvertretungen der Industrie und des Handels, wozu auch die meisten Dienstleister zählen. Für das Handwerk gibt es die Handwerkskammern. Die Mitgliedschaft in der IHK ist

Die IHK wird vom Ordnungsamt von der Gewerbeanmeldung informiert; ein Schreiben zur Mitgliedschaft wird bald danach im Briefkasten liegen. Wenn die IHK gut ist, liegt gleich ein brauchbares Info- und Servicepaket dabei.

Auf die unter kleinen Gewerbetreibenden beliebte Frage, ob diese "Zwangsmitgliedschaft" überhaupt rechtens ist, sollte man nicht allzu viel Gedanken verschwenden. Sie ist es, das haben die zuständigen Gerichte bereits mehrfach entschieden. Also sollte man lieber die Mitgliedschaft nutzen: Zu den Aufgaben der IHK gehört es, ihre Mitglieder zu beraten, insbesondere in Fragen der Existenzgründung. Manche IHK ist da bares Geld wert, manche engagiert sich sehr in den neuen Technologien. Außerdem führen die Kammern Weiterbildungsseminare durch und informieren zu Fragen wie Steuern, Wettbewerbsrecht oder AGB-Recht. Dazu hat fast jede IHK auch ein gut ausgebautes Internet-Angebot. Aber Vorsicht: Die Beratungs- und Bildungsangebote sind meist auf traditionelle Gewerbebetriebe ausgerichtet und nicht immer brauchbar für Leute, die sich ohne große Investitionen im Medien-, Kultur- oder Internetbereich selbstständig machen wollen.

Ob die eigene IHK zu den engagierteren gehört, lässt sich durch einen Besuch herausfinden. Auch wenn man noch gar nicht Mitglied ist. Vor allem wer auf der Suche nach Existenzgründer-Darlehen, -Seminaren oder -Beratungen ist, sollte einen solchen Besuch keinesfalls unterlassen. Dazu zahlt man schließlich Beitrag.

Denn die IHK-Mitgliedschaft ist nicht umsonst. Die Jahresbeiträge sind von IHK zu IHK verschieden und bewegen sich je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 500 €. Kleinunternehmer ohne Handelsregistereintrag sind per Gesetz beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag bis 5.200 € liegt. Existenzgründer brauchen in den ersten zwei Jahren für ihre Gewerbeerträge keinen Grundbeitrag zahlen, zusätzlich bleibt ihnen in den ersten vier Jahren die Umlage erspart, wenn der Jahresgewinn maximal 25.000 € beträgt.

Beispielsweise beträgt der Mindestbeitrag bei der IHK Berlin in 2019 rund 25 €; bei 10.000 € Gewinn. Bei 50.000 € werden für Einzelunternehmer bereits gut 120 € Jahresbeitrag fällig. Einige Dienstleistungen der IHK kosten noch einmal extra.

Weitere Detailinformationen


  Link zu dieser Seite.Seite drucken