Weiterbildung über die Arbeitsagentur

Wer für die künftige selbstständige Tätigkeit noch Weiterbildungsbedarf hat, sollte die Chance nutzen, das in Ruhe während der Arbeitslosigkeit zu machen – eventuell auf Kosten der Arbeitsagentur: Die Arbeitsagenturen können Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen

  • die Kursgebühren,
  • die Kosten für Fahrt, auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung sowie
  • das "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (das früher Unterhaltsgeld hieß)

zahlen. Das "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" unterscheidet sich vom normalen Arbeitslosengeld dadurch, dass nur jeder zweite Tag auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet wird. Das heißt: Auch wenn die Fortbildung zu keinem Job führt, verlängert sie auf jeden Fall den Anspruch auf Zahlungen der Arbeitsagentur.

Bei der Entwicklung von Fortbildungsideen sollte man sich nicht so sehr auf die Fantasie der Arbeitsagentur verlassen, sondern eigene Vorschläge machen. Zumal die Arbeitsämter seit 2003 gar nicht mehr konkrete Maßnahmen bewilligen, sondern nur noch einen Bildungsgutschein ausstellen (der auf bestimmte Bildungsziele, Regionen und Zeiten begrenzt sein kann). So einen Gutschein bekommt man, wenn die geplante Weiterbildung die Vermittlungschancen erhöht – dazu kann für Leute, die sich selbstständig machen wollen, auch ein Existenzgründerseminar gehören. Der Bildungsträger und der konkrete Kurs müssen außerdem von der Arbeitsagentur bzw. einer der neuen "Zertifizierungsagenturen" zugelassen sein.

Ein Studium – auch ein Aufbaustudium – fördert die Arbeitsagentur generell nicht. Bislang schloss ein Studium oder eine Weiterbildung, die nicht von der Arbeitsagentur gefördert wurde, sogar den Bezug von Arbeitslosengeld aus – da man während dieser Zeit "der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stand". Von dieser Regel sind jetzt Ausnahmen möglich: Wenn die Arbeitsvermittlerin das erlaubt, kann man auch eine von der Arbeitsagentur nicht geförderte Weiterbildung anfangen – und trotzdem weiter Arbeitslosengeld beziehen. Bedingung ist nur, dass man bereit ist, die Weiterbildung jederzeit abzubrechen, falls sich irgendwo ein Arbeitsplatz finden sollte.

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