Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge sind eine Sonderform des Dienstvertrages. Sie stehen jedoch unter einem besonderen Schutz des Gesetzes, das in zahlreichen Fragen recht hohe Mindeststandards definiert, die per Einzelvertrag nicht unterschritten werden dürfen. Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, hat automatisch Anspruch unter anderem auf

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag,
  • Bezahlung nach Tarifvertrag (falls zutreffend),
  • eine Arbeitszeit, die dem Arbeitszeitgesetz entspricht,
  • mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr,
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen,
  • die gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz,
  • den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung,
  • Bildungsurlaub nach den entsprechenden Landesgesetzen,
  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld,
  • Elternzeit,
  • Teilzeitarbeit und Altersteilzeit auf Wunsch.

Diese Mindestrechte gelten in aller Regel auch für befristete, Teilzeit- und sogar für geringfügige Arbeitsverhältnisse.

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