Unerlaubte Nutzungen und Plagiate

Leider gibt es unendlich viele Fälle, in denen geschützte Werke unerlaubt und illegal genutzt werden. Dass machen auch renommierte Verlage und seriöse Sender aber vor allem auf Internetseiten werden inzwischen auch von seriösen Firmen oft fremde Texte und Bilder einigermaßen gedankenlos unerlaubt genutzt. – Verletzungen des Urheberrechts beginnen schon weit vor dem Klau kompletter Werke. Da auch unter selbstständigen Künstlern, Publizistinnen und Designern oft merkwürdige Vorstellungen herrschen, seien folgende Punkte noch einmal ausdrücklich hervorgehoben:

  • Das Zitatrecht ist keine Entschuldigung, wenn jemand statt eigener Arbeit fremde Werke nutzt.
  • Auch so genannte Dokumentationen unterliegen diesen Regeln: Hartnäckigen Gerüchten zum Trotz ersetzt die Überschrift "Dokumentation" über oder eine Quellenangabe unter dem Großzitat eines fremden Werks weder die Zustimmung der Autorin (bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte) noch ist so ein Honoraranspruch zu umgehen. Auch die Coacherin, die unter der Überschrift "Das schreibt die Presse über mich" eine wohlmeinende Rezension auf ihrer Homepage dokumentieren will, braucht dafür die Erlaubnis des Autors.
  • Die Bearbeitung eines fremden Werkes – meist geht es hier um Musik oder bildende Kunst – ist ebenfalls nur mit Zustimmung erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur für die "freie Benutzung", bei der das ursprüngliche Werk nur als Inspiration dient bzw. am Ende kaum noch zu erkennen ist.
  • Wer fremde Werke im Internet ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich macht, handelt auch dann illegal, wenn die Urheberin oder andere Rechteinhaber dieses Werke dort schon selbst öffentlich zugänglich gemacht haben. Hierauf sind Links in der Regel erlaubt, jedoch nicht die schlichte Kopie des Werks oder Werkteils. 
  • Verboten ist auch das Kopieren von Noten und kompletten Büchern, sofern sie nicht seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind. Das gilt auch für Kopien, die nur zum privaten Gebrauch oder für Unterrichtszwecke dienen!

All diese Regeln gelten natürlich nicht für Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist, die also "gemeinfrei" geworden sind.

Und weil sich in unserer Beratung oft Selbstständige melden, die von Forderungen der Urheberinnen "betroffen" sind, sei noch eine Anmerkung erlaubt: Wessen eigener Lebensunterhalt von der Verwendung oder dem Handel mit Urheberrechten abhängt, sollte eigentlich (aus ökonomischen wie moralischen Gründen) peinlich genau darauf achten, welche Rechte vorliegen und nicht einfach fremde Werke als Material oder Ware zu nutzen. In der Regel verpflichten sie die eigenen Auftraggeber ohnehin, genau das zu tun und vor allem auch die materielle Haftung für Urheberrechtsverstöße zu übernehmen. (Nicht selten sind das natürlich die gleichen Auftraggeber, die sich um die Rechteklärung nicht kümmern wollen und darauf drängen, für den aktuellen Auftrag fremdes Material zu besorgen.) – Wer Computer mit Software-Raubkopien betreibt, die Website mit fremden Karikaturen schmückt, die GEMA-Anmeldung für eigene Veranstaltungen unterlässt oder komplette Zeitschriften-Beiträge durch den Kopierer oder das Internet jagt, sollte sich klar machen, dass damit nicht nur böse Konzerne, sondern auch anderen Selbstständige beklaut werden.


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