Wo finde ich steuerlichen Rat und Entlastung?

Wer allein arbeitet oder in einer GbR, wer eine Einnahmenüberschussrechnung machen darf und keine eigenen Angestellten beschäftigt, sollte in unseren Kapiteln zu den Steuern das notwendige Rüstzeug finden, auch eine Steuererklärung selber zu machen. Allerdings: Wer die noch nie erstellt hat, muss sich beim ersten Mal doch intensiver mit dem Thema beschäftigen oder sich von einer Steuerberaterin helfen lassen. Auf dieser Vorlage basierend, können die Erklärungen in den Folgejahren oft ohne teure Steuerberatung erstellt oder zumindest vorbereitet werden. – Im laufenden Betrieb können bereits Tipps entsprechender Expertinnen helfen, die eigenen Buchungsprozesse zu optimieren und eine passende Steuersoftware zu implementieren, bei größerem Buchungsaufwand lässt sich der zudem an jene Spezialistinnen auslagern, denen der § 6 Steuerberatungsgesetz immerhin das "Buchen laufender Geschäftsvorfälle" erlaubt. Eine echte, individuelle Steuerberatung allerdings ist ausschließlich Angehörigen dieses Berufs erlaubt. 

Wir können in diesem Ratgeber (und dürfen in der Beratung) auch deshalb nur auf die Grundzüge der Materie eingehen und keinen individuellen steuerlichen Rat anbieten. Der ist aus guten Gründen den Profis vorbehalten. Und da wir eine Beratung zur Selbstständigkeit sind, aber keine Allround-Beratung zu Fragen, die sich auch bei Selbstständigen stellen, sparen wir Fragen aus, die sich nicht aus dem Erwerbsstatus sondern aus der Lebenssituation ergeben – etwa die steuerliche Behandlung von Kindern bei Alleinerziehenden. Über diese Themen informieren Einkommensteuerratgeber, die Hilfstexte in der Steuersoftware oder eben Steuerberater.
Wer reine Verständnisfragen zu Formularen oder Steuerregeln hat, braucht dafür nicht unbedingt eine Steuerberatung, sondern kann sich direkt ans Finanzamt wenden. Zu solchen Fragen geben auch viele Steuerportale ausreichende Auskünfte und natürlich kennt auch das Team von selbststaendigen.info die Antworten auf Basis-Steuerfragen. Um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, bieten wir eine Beratung zu Steuerfragen, die über Verweise auf Lektüre oder Websites hinausgeht, ausschließlich ver.di-Mitgliedern an und auch hier gibt es Limits: Eine kollegiale Beratung ohne Steuerberater an Bord kann, darf und wird keine individuellen Steuersituationen klären und schon gar keine Steuererklärungen anfertigen. Dafür sind dann immer die zugelassenen Profis mit jahrelanger Ausbildung und Erfahrung gefragt.

Die professionelle Steuerberatung

Vorweg: Da wir ein bundesweit verstreutes Beratungsteam sind und zudem die Qualität einzelner Steuerberatungen nicht prüfen können, können wir jenen, die den Steuer-Kladderadatsch komplett loswerden wollen, keine konkreten Steuerberater vermitteln. Da ist es eher die zweitbeste Lösung Beraterinnen einfach im Internet oder in Branchenverzeichnissen zu suchen, denn wie bei allen Beratungen gibt es auch hier nicht nur generell große Qualitätsunterschiede, sondern vor allem auch noch Spezialisten für die verschiedensten Themen, Berufe, Betriebsgrößen und Lebenssituationen. So wissen beispielsweise viele Berater immer noch nicht, dass es keine gute Idee ist, bei Versicherten über die Künstlersozialkasse den Jahresgewinn unter die Marge von 3.901 € zu drücken. Am besten fragst du daher erst einmal Kolleginnen vor Ort, welche für Erfahrungen sie mit ihrer steuerlichen Beratung gemacht haben. Wer gar keine Kontakte zu anderen Selbstständigen hat, die eine Steuerberatung empfehlen können, kann über den Steuerberater-Suchdienst entsprechende Fachleute vor Ort auch nach Branchen und Arbeitsschwerpunkten suchen. Daneben gibt es ausschließlich oder teilweise online aktive Steuerberatungsgesellschaften, die zur Steuerberatung befugt sind. Wer ohne engen persönlichen Kontakt mit einer Kanzlei vor Ort auskommt, kann hier in der Regel viel Geld sparen.
Und wer sich unsicher ist, ob es sich bei einem Anbieter von Steuerberatungsleistungen um eine "echte", zugelassene Leistung handelt, kann in das amtliche Steuerberaterverzeichnis schauen. Das verzeichnet alle in Deutschland anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

Eine echte Steuerberatung lohnt sich immer dann, wenn ihr durch das Thema vollständig überfordert seid, oder eure Lebens- oder Arbeitszeit wertvoller ist, als das, was ihr für die Beratung bezahlen müsst. Und es ist immer auch eine gute Idee, die Kosten der Beratung gegen die Vorteile abzuwägen, die durch aufwändige Beratungen oder Einsprüche bei geringen Streitsummen herauszuschlagen sind. Wieviel die Beratung im Einzelfall kostet, ist gar nicht einfach zu sagen. Den groben Rahmen steckt die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) ab. Darin sind – insbesondere in den Tabellenanhängen – die Gebühren festgelegt, die vereinbart und berechnet werden dürfen. Aber wegen der breiten Korridore, in denen die Vergütung (je nach Aufwand) festzulegen ist, sollte auch immer besprochen und dokumentiert werden, welche Kosten vereinbart werden oder zu erwarten sind.
Zur Berechnung gilt die Faustformel: Die Höhe der Vergütung ist immer abhängig vom Geschäftsvolumen, wobei das Gesetz bei reinen Beratungsgesprächen und Buchungsarbeiten einen großen Spielraum erlaubt, bei den Steuererklärungen einen geringeren. Bei einem durchschnittlichen Fall wird sich ein seriöser Steuerberater immer an der sogenannten mittleren Gebühr orientieren und wenn er die Beratung für aufwändiger hält, wird er das erläutern. Die Kosten für eine abklärende Erstberatung sind übrigens gedeckelt: Sie dürfen nach §21 StBVV, also der Vergütungsverordnung, 190 € nicht überschreiten.
Zu der Frage, was die eigene Erklärung wohl kosten wird, oder auch dazu, ob die Rechnung einer Steuerberatung angemessen ist (und in der Regel noch ein paar Details, wie die Vergütung eigentlich konkret berechnet wird), finden sich einige Online-Rechner im Netz. Beispielsweise unter steuerberatervergütung.de. Bei dem gefällt uns, dass der "Gegenstandwert" sehr einfach per Schieberegler festzulegen ist, und sofort die Mindest-, Mittel- und Maximalgebühr für typische Arbeiten angezeigt werden.

Wer keinen steuerlichen Rundumservice sucht, sondern nur ein wenig Entlastung bei der Buchhaltung, kann auch die gezielt an Dienstleister abgeben. Das Spektrum, das eine externe Buchhaltung abdecken kann ist durch den § 6 Steuerberatungsgesetz streng eingeschränkt auf "das Buchen laufender Geschäftsvorfälle". Aus ihrer Erfahrung heraus, geben die geprüften Buchhalterinnen (mündlich) manchmal auch gute Tipps zu Steuerfragen, erlaubt ist ihnen im Kern aber lediglich, die Belege zu sammeln, zu sortieren, diese auf Vollständigkeit zu prüfen und in einer Software zu tippen. – Also genau den lästigen Kleinkram zu erledigen, der im laufenden Betrieb schlicht nervt oder überfordert.
Manchmal braucht es für die eigene Buchhaltung aber auch keine laufende Betreuung, sondern lediglich den Anstoß und die Hilfe, sich selbst besser zu organisieren und eine vernünftige Buchhaltungssoftware einzusetzen. Wer darin (noch) wenig Erfahrung hat, findet Rat bei jenen Spezialistinnen, die sich auf ein entsprechendes betriebswirtschaftliches Coaching und insbesondere auf die Buchhaltung sowie die elektronische Archivierung per Software spezialisiert haben. – Innerhalb weniger Stunden kann eine entsprechende Beratung helfen, den Papierkram in Zukunft (wieder) selbst zu bewältigen und/oder so weit zu reduzieren, dass eine Auslagerung der Buchhaltung gar nicht mehr nötig ist.


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