Wozu die KSK-Berufsanfängerregel (nicht) gut ist

Berufsanfänger werden in den ersten drei Jahren ihrer freien Tätigkeit auch mit Einkünften von 325 € im Monat oder weniger über die KSK versichert. Allerdings braucht man sich über diese Sonderregelung nicht groß den Kopf zu zerbrechen – sie ist in der Praxis überflüssig, da bei der KSK nicht die tatsächlichen, sondern die im Voraus geschätzten Einkünfte entscheidend sind. Und diese Schätzung ist zwangsläufig ungenau. Wer also Einkünfte "im Grenzbereich" der Geringfügigkeit hat, kann seine Schätzung genauso gut ein bisschen höher ansetzen, so dass sie die 325-Euro-Grenze erreicht. Das ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 9.12.1993 (Aktenzeichen L 4 KR 96/89) ausdrücklich erlaubt.

Eine solche Schätzung führt auch nicht zu höheren Beiträgen. Denn bei der KSK gibt es einen Mindestbeitrag, der sich bei der Rentenversicherung nach den Mindest-Einkünften von 325 € im Monat bemisst, in der Krankenversicherung sind sogar 589,17 € die Bemessungsgrundlage. – Wer beispielsweise nur 250 € Monatseinkünfte angibt, zahlt seine prozentualen Beiträge an die Sozialversicherungen trotzdem auf Grundlage dieser Mindest-Bemessungswerte.

Dasselbe gilt, wenn während des Berufslebens die Einkünfte unter 3.901 € im Jahr sinken. Eine solche Unterschreitung des Einkommens bzw. der Einkommensschätzung für das nächste Jahr ist nach dem Gesetz (auch nach Ende der Berufsanfängerfrist) im Verlauf von sechs Jahren zweimal erlaubt, ohne dass man deshalb aus der KSK fliegt. Für die Corona-Jahre 2020 bis 2022 wurde noch eine weitere Ausnahme in den Abs. 3 des § 3 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) geschrieben: "Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt ... unberücksichtigt."

Berufsanfänger und private Krankenversicherung

Von praktischer Bedeutung war die Berufsanfängerfrist bis Ende 2022 eigentlich nur für Leute, die sich über die KSK privat krankenversichern wollten: Das ist zu Beginn der Versicherung über die KSK möglich, die KSK zahlt dann auch für die private Krankenversicherung einen Zuschuss, aber maximal in Höhe der gesetzlichen Beiträge. Der gravierende Fallstrick der privaten Versicherung wurde zum 1.1.2023 entfernt: Bis dahin galt: Wer sich nach drei Jahren nicht zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet hat damit - zumindest was die KSK angeht - eine Lebensentscheidung getroffen. Selbst wer sich eine Weile anstellen ließ und so in eine Gesetzliche Krankenkasse wechselte, musste zurück in die Private, sobald die selbstständige, KSK-fähige Tätigkeit wieder der Hauptberuf wurde.
Das wurde für Viele zur Falle, die als ältere Künstlerinnen und Publizisten unter den hohen Prämien privater Krankenkassen litten und zum 1.1.2023 grundlegend geändert: Nun gibt es weiterhin die drei Jahr Berufsanfängerzeit, danach aber gelten die Bedingungen des § 7 KSVG, die es (wie bei Angestellten) nur noch sehr gut verdienenden Selbstständigen erlauben, das System der gesetzlichen Kassen links liegen zu lassen: Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse wird nur noch (unwiderruflich) befreit, wer das ausdrücklich beantragt und zudem drei Jahr hintereinander jeweils einen Gewinn über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatte. – Im Jahr 2024 heißt das konkret: Es muss in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils die Versicherungspflichtgrenze überschritten worden sein, mithin müssen mindestens 195.300 € Gewinn realisiert worden sein.


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