Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird EU-einheitlich an alle Selbstständigen und Unternehmen vergeben, die so eine Nummer haben wollen (auch an Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind). Man benötigt sie zwingend, wenn man mit Partnern in anderen EU-Ländern umsatzsteuerfreie Geschäfte machen will: In solchen Fällen darf die Rechnung nur dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden, wenn sie die Umsatzsteuer-ID sowohl des Rechnungsausstellers als auch der -empfängerin trägt.

Dafür muss bei der Neugründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach das entsprechende Feld angekreuzt werden. Wer zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit auf dem Betriebseröffnungsfragebogen das Kreuz nicht gesetzt hatte, kann die Umsatzsteuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen, dass die Nummern vergibt. Dazu kann dort direkt das "Internet Vergabeverfahren" durchlaufen werden. Wer für seine Geschäftseinrichtung im Ausland einkaufen will, hat auch schon vor der offiziellen "Geschäftseröffnung" Anspruch auf Zuteilung einer UStID.

Auf der Website des BZSt finden sich außerdem umfangreiche Informationen zu Umsatzsteuerverfahren innerhalb der EU und es ist auch online zu prüfen, ob die Umsatzsteuer-ID von Geschäftspartnern im Ausland echt ist.

Die Umsatzsteuer-ID kann auf Rechnungen an deutsche Kunden auch an Stelle der (missbrauchsgefährdeten) Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden, sie ist mit ihr aber nicht identisch.


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