Steuer-Identifikationsnummern

Bereits 2003 wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im § 139a AO ermächtigt, jedem Steuerpflichtigen "zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal)" zuzuteilen. Die Einführung dieser in § 139b AO näher definierten steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) verzögerte sich dann wegen technischer Schwierigkeiten. Nach mehrmaligen Verschiebungen jedoch begann das BZSt am 1. August 2008, jedem Menschen in Deutschland – einschließlich der Säuglinge – eine Steuer-IdNr. zuzuteilen und per Post zuzustellen. Diese Nummer bleibt bis 20 Jahre nach dem Tod ihres Inhabers gültig. Sie soll irgendwann auch die Steuernummer ablösen, wird zurzeit aber vor allem gebraucht für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt, der Familienkasse, beim BAföG und der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf geschäftliche Korrespondenz, insbesondere auf Rechnungen, gehört aber nicht diese Steuer-Id, sondern die vom Finanzamt bei der Anmeldung vergebene Steuernummer.

Neben der elfstelligen IdNr., die international auch als TIN (Taxpayers Identification Number) bezeichnet wird, soll es mittelfristig noch die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) geben. Laut dem dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten Einzelkaufleute und Freiberuflerinnen diese Nummer, damit "der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird". Die Einführung dieser in § 139c AO definierten W-IdNr., die aus den Buchstaben DE sowie neun Ziffern bestehen wird, steht weiter in den Sternen, ursprünglich war sie für das Jahr 2021 geplant. Das BZSt gibt auf der entsprechenden Seite immer noch (Stand: April 2023) den Hinweis: "Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt. Die Arbeiten zur Einführung laufen." Wenn es soweit ist, soll sie gegebenenfalls auch einige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übernehmen.

Wer die Steuer-Id vergessen oder verschmissen hat, findet sie auf dem letzten Einkommensteuer-Bescheid, gegebenenfalls bei der eigenen Bank, die seit Anfang 2018 diese Identifikationsnummer erfassen muss. Per Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist sie ebenfalls zu bekommen, das allerdings kann dauern. Das BzSt nennt eine Bearbeitungsdauer von bis zu vier Wochen, bei Rückfragen bis zu zehn Wochen.

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