Verein

In bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, für ein gemeinsames Vorhaben einen Verein zu gründen. Vorteile kann das etwa dort haben, wo – vor allem im Kulturbereich – für gemeinsame Projekte zusätzliche Geldquellen erschlossen werden sollen:

  • Vereine können als Jugendhilfeträger vom Stadt- oder Landesjugendamt anerkannt werden und damit öffentliche Gelder aus dem Bereich der Jugendhilfe bekommen.
  • Vereine können als gemeinnützig anerkannt werden. Sie dürfen Gewinn dann nur im Rahmen der recht strengen Gemeinnützigkeitsverordnung machen, können dafür aber Quittungen für steuerbegünstigte Spenden ausstellen und sind von der Körperschaftssteuer befreit.
  • Vereine haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Mitarbeiter über die Arbeitsagentur mit finanzieren zu lassen.

Bevor man aber zu so einem Zweck einen Verein gründet, sollte man genau recherchieren, ob in der betreffenden Stadt auch faktisch die Möglichkeit besteht, an solche Gelder zu kommen. Denn mit einem Verein ist einiges an Formalitäten verbunden: eine kompliziertere Buchhaltung, gegebenenfalls eine Kontrolle durch die Kommune und nicht zuletzt die Unwägbarkeit, welche Beschlüsse die Mitgliederversammlung fasst und wer zum (allein entscheidungsbefugten) Vorstand gewählt wird.

Darüber hinaus bietet ein Verein ähnliche Vor- und Nachteile wie die GmbH: Er ist eine eigene Rechtspersönlichkeit; die Haftung ist (außer bei grober Fahrlässigkeit) begrenzt auf das Vereinsvermögen; das Ansehen bei Kredit- und Zuschussgebern ist höher. Dafür muss, wer über den Verein Geld verdienen will, sich von ihm in aller Regel anstellen lassen, der Status als Selbstständiger entfällt also, eine Versicherung über die Künstlersozialkasse ist nicht möglich, dafür kommt die Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung hinzu.

Steuerrechtlich bringt ein Verein keine Vorteile, wenn es darum geht, Leistungen zu erbringen. Dann gelten für Vereine grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Unternehmen. So unterliegt beispielsweise alles, was im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verdient wird, der Umsatzsteuer. Nur der "ideelle Bereich" also die Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse sind umsatzsteuerfrei. Und auch auf den Zweckbetrieb - etwa Veranstaltungen - ist mindestens der ermäßigte Umsatzsteuersatz fällig, sobald die Kleinunternehmer-Regelung (unter 22.000 € Jahresumsatz) nicht mehr greift.

Vorteile hat lediglich der gemeinnützige Verein: Bei dem werden Körperschafts- und Gewerbesteuer nicht fällig, solange die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, 35.000 € nicht überschreiten. Ab dieser Grenze sind auch beim gemeinnützigen Verein Steuererklärungen fällig, die Umsatzsteuer sowieso. Wenn Erklärungen zur Körperschafts- und Gewerbesteuer erstellt werden müssen, gelten für die steuerbegünstigten Körperschaften die allgemeinen Regeln: Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch bis zum 31. Juli an das Finanzamt zu schicken. Ansonsten wird ein steuerbefreiter Verein meist nur alle drei Jahre daraufhin geprüft, ob die Voraussetzungen für die Befreiung noch vorliegen.

Zur Gründung eines Vereins braucht man sieben Leute, die eine Satzung beschließen, einen Vorstand wählen und den Verein beim Vereinsregister eintragen lassen. Gründungskapital wird nicht verlangt; Mustersatzungen und weitere Informationen stehen im Internet.

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