Wie zahle ich am wenigsten Steuern?

Da unter Selbstständigen alle möglichen Tipps und Weisheiten kursieren, wie die Steuerlast zu minimieren ist, sei erst mal klargestellt: Wer weniger Steuern zahlen will, muss weniger verdienen. Alles andere funktioniert nicht wirklich, nicht langfristig oder nicht legal. Die häufigsten Missverständnisse kreisen um die folgenden vier Themen:

  • "Selbstständige können alles absetzen", ist insbesondere (und meist ein wenig neidisch) von Nicht-Selbstständigen zu hören. Dabei schwingt der Vorwurf mit, Selbstständige würden vom Fiskus besser behandelt als Angestellte. Das stimmt zumindest im Bereich der normalen Einkommen nur bedingt: Natürlich können Selbstständige Ausgaben, die sie für ihre Arbeit tätigen, von ihren Einnahmen abziehen, bevor sie versteuert werden. Aber abhängig Beschäftigte können das genauso. Was bei Selbstständigen die Betriebsausgaben sind, sind bei Arbeitnehmern die Werbungskosten – die Kriterien für beide sind nahezu identisch. Wenn Selbstständige höhere Beträge "absetzen" können, dann nur, weil sie höhere Ausgaben haben. Schließlich müssen sie den Arbeitsplatz, die Arbeitsgeräte und Dienstreisen in der Regel aus der eigener Tasche bezahlen. Und wenn Selbstständige erzählen, sie hätten private Ausgaben "von der Steuer abgesetzt" – fragt mal, ob sie schon mal eine Betriebsprüfung hatten.

  • "Kosten machen, um Steuern zu sparen", ist ein Tipp der sogar in mancher Steuerberatung fällt. Das aber ist ziemlicher Quatsch – solange es nicht darum geht, große Ausgaben von einem mageren Jahr in eines mit hohen Einnahmen zu verschieben. Das kann sinnvoll sein. Ansonsten muss das Geld für die Ausgaben, die vom Gewinn abzuziehen sind, ja erst mal verdient werden. Und selbst beim höchsten Einkommensteuersatz von derzeit 45 % sind faktisch über die Hälfte der Ausgaben aus der eigenen Tasche zu zahlen: Netto behält am meisten übrig, wer möglichst wenig "Kosten macht".

  • "Das merken die doch sowieso nicht", ist eine Einschätzung, die spätestens seit der Computerisierung der Finanzämter und der Steuererklärungen fahrlässig ist. Insbesondere ist es keine gute Idee, Einnahmen nicht zu verbuchen: Das fliegt meistens auf. Beispielsweise sind auch kleinste Honorare, die in den Büchern von Kunden auftauchen (und die regelmäßig geprüft werden), mühelos nachzuverfolgen. Findet sich eine Einnahme nicht in der eigenen Abrechnung, meldet sich schnell mal das Finanzamt zur Betriebsprüfung. Und wer Geldzuflüsse vorsätzlich verschweigt macht sich sogar strafbar. Das bringt neben der Steuernachforderung empfindliche Geldstrafen mit sich. Also: Niemals, bei Einnahmen herumtricksen, die bei legalen Geschäften fast immer nachvollziehbar sind.
    Wer hingegen unsicher ist, ob eine bestimmte Ausgabe abziehbar ist: Einfach mal probieren. Wenn das Finanzamt damit nicht einverstanden ist, wird es das schon sagen. Ohne große Konsequenzen: Eine andere Rechtsauffassung zu haben als das Finanzamt ist erlaubt.

  • "Ich lass' mir nichts gefallen": Gerade gegenüber dem Finanzamt erweisen sich manche Leute als Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit – und bombardieren die Steuerbehörde mit Widersprüchen, langen Schriftsätzen, Dienstaufsichtsbeschwerden oder gar Beschimpfungen. Das hilft kaum, die dort Beschäftigten zu kulantem Verhalten zu animieren. Wer hingegen einfach einmal die für die eigene Erklärung Zuständigen im Amt anruft und Probleme ruhig am Telefon bespricht oder der Steuererklärung ein nettes Begleitschreiben mit ein paar Erläuterungen beifügt, hat große Chancen, das Gegenteil zu erleben.

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