Hilfen für Urheber in Notlagen

Sozialfonds zur Unterstützung von Urhebern und Urheberinnen in Notlagen gibt es bei allen Verwertungsgesellschaften. Die Gelder werden relativ unbürokratisch vergeben – wer sich also in Not fühlt: Fragen kostet nichts. In früheren Jahren war hier das Angebot manchmal größer als die Nachfrage.

Einmalige oder regelmäßige Unterstützung in Notlagen, bei Krankheit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder im Alter gewähren die GEMA-Sozialkasse, die GVL, der Sozialfonds der VG Wort (für in Not geratene Urheber und Verleger) sowie die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst.

Wenn eine regelmäßige Unterstützung gewünscht wird, erwarten die Sozialfonds in der Regel, dass eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragt und vorgelegt wird. Die gilt allerdings meist nur für längstens drei Jahre und sollte danach gegebenenfalls erneuert werden. Das entsprechenden Formular NV 1 A gibt es unter anderem bei der Bundesfinanzverwaltung.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist bei allen Verwertungsgesellschaften ein Wahrnehmungsvertrag, bei der GEMA-Sozialkasse werden laufende Zuwendungen im Alter zudem nur Urhebern gewährt, die mindestens zehn Jahre lang ordentliches Mitglied waren. Zum Teil werden auch Beihilfen auch an Hinterbliebene gezahlt, zum Beispiel an Waisenkinder zur Berufsausbildung.


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