Rentenversicherung und Altersvorsorge

Das Prinzip der Altersvorsorge in Deutschland hieß bei ihrem Entstehen: Selbstständige sorgen privat für das Alter vor; abhängig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Viele glauben, dass dieser antiquierte deutsche Sonderweg naturgesetzlich sei, inzwischen ist er aber schon durch eine Unzahl von Sonderregelungen durchlöchert worden. Ein einheitliches Altersvorsorgesystem für alle Erwerbstätigen würde diese wohl überflüssig machen, aber zurzeit sorgen die Sonderregeln dafür, dass alle Selbstständigen sich in nahezu beliebige Kombinationen von

vorsorgen können. Die gesetzliche Rentenversicherung als Basisversicherung ist allerdings für einige Berufe zur Pflichtversicherung (auch) der Selbstständigen geworden. Geplant ist derzeit, nur jene zur Vorsorge zu verpflichten, die sich neu selbstständig machen.

In welchem System die eigene Vorsorge am besten betrieben wird, ist ein Stück weit eine Lebensentscheidung. Ein Wechsel zwischen den Systemen ist im Prinzip möglich, aber eigentlich immer mit Nachteilen und Verlusten verbunden. Das liegt auch daran, dass es eben einen fundamentalen Unterschied zwischen einem Umlagesystem und einem kapitalgedeckten Modell gibt. Auf dem Umlageprinzip oder Generationenvertrag basiert die gesetzliche Rente – wer derzeit einzahlt bringt die Mittel für die Rentnerinnen und Rentner auf. Alle anderen Modelle funktionieren wie ein Sparbuch oder auch ein Investment.

Altersvorsorge: gesetzlich oder privat?

Die starre Einteilung in gesetzlich und privat ist hier eigentlich irreführend: Altersvorsorge ist letztlich immer Privatsache und der Kapitalmarkt ist gesetzlich geregelt. Gemeint ist der Unterschied zwischen einem gesetzlich geregelten Umlagesystem (Stichwort: Generationenvertrag) und einem Versicherungssystem, das so tut, als sei das (Alters-)Einkommen unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen sowie Wirtschaftswachstum und kurzfristige Kapitalverwertung das Maß aller Dinge. – Niemand weiß, wie in Jahrzehnten die gesellschaftliche Wertschöpfung, die Konjunktur, die Kapitalmärkte und die gesellschaftlichen Verhältnisse aussehen werden. Da das niemand vorhersagen kann, können wir weder eine sichere Vorhersage zur Entwicklung der Altersvorsorge machen, noch individuell zu bestimmten Anlagen raten. Generell lohnt es sich aber für Einzelne, die Optionen nicht nur im Gegensatz zu denken, sondern auch Mischformen der gesetzlichen und privaten Vorsorge in Betracht zu ziehen, solange beide existieren und beide staatlich gefördert werden.

Da die Möglichkeiten und Pflichten zur individuellen Vorsorge stark von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Entscheidungen abhängig sind, müssen wir an dieser Stelle ausnahmsweise auch einmal stärker gesellschaftspolitisch argumentieren. Unsere Grundannahme: Es ist schwer vorstellbar, dass eine Gesellschaft, in der die Interessen und das Wohlergehen von fast 85 Mio. Einwohner zu organisieren sind, die Vorsorge und damit die Versorgung älterer und arbeitsunfähiger Menschen allein an die Entwicklung der Kapitalmärkte koppelt.

Grundsätzlich ist der Vergleich zwischen einem Umlagesystem und eher kurzfristigen privaten Anlagen nur bedingt tauglich. Beide haben (auch in Mischformen) ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Im Übrigen sind beide Vorsorgeformen nicht vollständig unabhängig voneinander: Es ist kaum vorstellbar, dass in einer Gesellschaft, die es nicht mehr schafft, ein stabiles Umlagesystem aufrecht zu erhalten, gleichzeitig private Anlagen wertstabil und renditestark bleiben. Wenn die gesetzliche Umlagerente baden geht, was interessierte Kreise gebetsmühlenartig behaupten, werden auch die hochspekulativen Finanz- und Aktienmärkte keine Renditen mehr erwirtschaften, sondern Verluste produzieren.
Um es noch komplizierter zu machen: Bei der Vorsorge geht es ja nicht allein um individuelle Berechnungen oder Vorteile, sondern in einem Sozialstaat auch um Grundsatzfragen der Vermögensverteilung, Erwerbseinkommen und gegenseitiger Verantwortung. Wer bei der Altersvorsorge nur kurzfristig darauf schaut, dass die eigene Rendite stimmt, muss wissen, dass eine solidarische, gesamtgesellschaftliche Absicherung von Menschen, die nicht mehr arbeiten (können) so nicht funktionieren kann. Für egoistische Vorteile zahlt immer irgendjemand anders drauf (und bei wachstumsabhängigen Geschäftsmodellen kann das auch der gesamte Planet sein).

Kurz: Bei der Vorsorge geht es nicht nur um individuelle Chancen und Risiken, sondern es ist auch ein Stück weit die Entscheidung zwischen Egoismus und Gemeinsinn fällig. Je krisenhafter ein Wirtschaftssystem ist und je niedriger das Zinsniveau ausfällt, desto deutlicher treten die Vorteile eines kollektiven Versicherungssystems hervor, dass ohne Renditeerwartungen und hohe Abschlusskosten auskommt. Bei der Altersvorsorge kommt hinzu, dass die Folgen heutiger Entscheidungen erst in Jahrzehnten ihre volle Wirkung entfalten. Wer nur auf die aktuellen Beiträge und Renditen schaut, übersieht oft die Basisfakten:

  • Jede Form der seriösen Altersvorsorge, egal ob im Umlagesystem oder individuell angelegt ist sehr teuer. Erstaunlich viele Selbstständige rechnen sich nicht einmal überschlägig aus, wieviel Kapital eine Altersvorsorge bindet. Egal in welcher Form die Vorsorge betrieben wird. Wer sich im Alter beispielsweise 15 Jahre lang monatlich 1.000 € selbst auszahlen will, muss dafür – Zinsen und Inflation lassen wir außen vor, die gleichen sich idealerweise aus – dafür insgesamt 180.000 € zur Verfügung haben. Also beispielsweise 30 Jahre lang jeden Monat 500 € zurücklegen können oder auch 40 lange Jahre jeweils 375 € pro Monat.
    Es gibt ja interessierte Kreise, die mit Blick auf eine DIW-Studie aus 2016 behaupten, die meisten Selbstständigen würden ausreichend vorsorgen. Entsprechend wurde auch mit "Die allermeisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen" eine Überschrift gewählt, die Entwarnung suggerieren soll. Tatsächlich ist der dort zusammengefasste Studienbefund eher erschreckend: "Von denjenigen Personen, die nicht an einer gesetzlichen Rentenversicherung teilnehmen, verfügen knapp zwei Drittel über ein Immobilien-, Geld oder Anlagevermögen von mindestens 100 000 Euro, und etwa 40 Prozent sogar über ein Vermögen von mindestens 250 000 Euro", klingt gut, ist aber verdammt wenig und das auch nicht einmal vor Pfändung oder Anrechnung auf Bürgergeld-Leistungen sicher. Da sollte man schon wissen, dass die durchschnittliche Rentendauer 21 Jahre beträgt.
    Abgesehen davon, dass eine Immobilie auch erst mal versilbert werden muss, reicht ein Kapital von 250.000 € (das rund 60 % aller Selbstständigen gar nicht haben) gerade einmal, sich über 21 Jahre monatlich 1.000 € auszuzahlen. Das heißt umgekehrt: Nur 40 % der Selbstständigen (unter Solo-Selbstständigen noch weniger) haben überhaupt die Mittel sich unter Kapitalverzehr wenigstens eine bescheidene "Rente" für die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezugs zu gönnen.
    Wer überschlägig einmal Berechnungen zur eigenen Vorsorge mit anderen Geldwerten, Zins- und Inflationsraten anstellen will, findet dazu praktische Standardberechnungen:
    • Vier Excel-Rechenblätter im Vorsorgerechner der Stiftung Warentest mit verschiedenen Fragestellungen und Szenarien.
    • Etwas unflexibler und nur einkommensbezogen, dafür aber extrem einfach zu bedienen ist der Rentenlückenrechner der Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (also dem Wissenschaftslobbyinstitut für Privatvorsorge das von Banken und Versicherungen unterhalten wird).
  • Zweiter Basis-Fakt: Die gesetzliche Rentenversicherung ist keine Geldanlage, sondern eine Versicherung. Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Auszahlung ist nicht durch die individuelle Sparleistung limitiert. Zum Umfang der solidarischen gesetzlichen Versicherung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gehört zusätzlich beispielsweise, dass sie bei schweren Erkrankungen auch Reha-Aufenthalte und -Behandlungen zahlt. Egal, wie hoch die Kosten und der Beitrag sind. Und für den Verdienstausfall während solcher Zeiten gibt es auch noch Ersatz: das "Übergangsgeld". Anders als bei einer Immobilie oder Kapitalanlage werden die Auszahlungen einer Versicherung nicht durch Substanzentnahmen finanziert und bei einem Umlagesystem brauchen sie sich ohnehin nicht auf.
  • Auch die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitsrente – also Zahlungen schon vor dem "Fälligkeitstermin", also der Regelrente – zu bekommen, gibt es nur bei der Rentenversicherung, nicht bei Geldanlagen. Diese Absicherung gibt es bei der DRV ohne Wenn und Aber, also ohne Gesundheitsprüfung oder Risikoausschlüsse. Wer also eine Privatvorsorge und die gesetzliche Rente vergleicht, sollte einmal alle Sicherungen (und die Sicherheit der Anlage) einrechnen, um zu einem realistischen Bild der Kosten und Rendite zu kommen. Hier schneidet die Gesetzliche in Test regelmäßig weit besser ab als Privatrenten und Kapitalmarktprodukte, weil dort Provisionen, Abschlusskosten und Aktionärsrendite Fremdworte sind.
  • Zur Sicherheit der Anlage bleibt zu bedenken: Wertanlagen sind immer der wirtschaftlichen Entwicklung und auch Finanzkrisen unterworfen, das gilt insbesondere für Geldanlagen. – In diesem Land leben immer noch Menschen, die schon einmal die fast vollständige Geldentwertung miterlebt haben. Nach der Weltwirtschaftskrise in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts und nach der Währungsreform 1948 waren Geldanlagen, Sparvermögen und Bargeld auf einen Schlag so gut wie wertlos. Wer darauf als Altersvorsorge gesetzt hatte, stand plötzlich ohne alles da. Die Rentenversicherung jedoch zahlte weiter, weil sie eine Umlageversicherung ist, die sich nicht aus Rücklagen, sondern aus den laufenden Einzahlungen finanziert.
  • Und wer sogar die Chance hat, durch eine Auftraggeberbeteiligung, wie sie zurzeit nur über die Künstlersozialkasse und einige kommunale Auftraggeber realisiert ist, die Hälfte der Vorsorgebeiträge für die gesetzliche Rente als Zuschuss zu bekommen, erzielt mit den Eigenbeiträgen ein sehr, sehr deutlich höheres Vorsorgeniveau, als dies mit gleich hohen Einzahlungen in eine private Lebensversicherung möglich ist. Zumal die davon auch erst einmal Profite erwirtschaften will, unter anderem über hohe "Abschlusskosten". Und das war auch schon vor schon vor der Finanzkrise und der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank so.
  • Wer sich über die mögliche Rente im gesetzlichen System informieren will, kann die DRV-Rentenrechner oder auch die Rentenrechner bzw. den Rentenschätzer des Portals 'ihre-vorsorge' nutzen. Auf dem Portal findet sich auch eine Berechnung des Finanzmathematikers Werner Siepe, die die Frage klärt: Wann die gesetzliche Rente zu einem guten Geschäft wird (für derzeit Verrentete nach 12 bis 14 Jahren Rentenbezug, für heute Jugendliche nach knapp 18 Jahren) und zudem eine gute Erläuterung zu Indexfonds auf Aktienbasis also den ETFs.
  • Das im Detail (insbesondere im Hinblick auf Generationengerechtigkeit) durchaus renovierungsbedürftige System der gesetzlichen Rente hat als Umlagesystem einen gegenüber anderen Anlagen unschlagbaren Vorteil, der sich insbesondere bei einer Geldentwertung bemerkbar machen: Mit den aktuellen Beiträgen wird gar nicht die eigene Rente finanziert, sondern die der Eltern und Großeltern. So einfach funktioniert der "Generationenvertrag". Wer gegen eine allgemeine Altersvorsorge ist, in die alle Erwerbstätigen einzahlen müssen, oder sich mit Tricks seiner Rentenversicherungspflicht entzieht, lehnt in Wirklichkeit die Mitverantwortung für den Lebensabend der heute Alten ab.

Und das ist zweifellos ein Konstruktionsfehler der selektiven Rentenversicherungspflicht: dass sich allzu viele der gemeinsamen Verantwortung für die gesellschaftliche Altersvorsorge entziehen können und deren Finanzierung den Pflichtversicherten überlassen. Andere Länder haben ihre soziale Sicherung viel einfacher und gerechter gestrickt, in Deutschland steht da noch ein Umbau an. Für eine Umstellung der Rentenversicherung auf ein wirkliches Solidarsystem, an dem sich alle beteiligen, gibt es fundierte Modelle. Hier ist mindestens eine Versicherung fällig, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Da genügt es nicht – wie aktuell geplant –, nur neu Selbstständige zur Vorsorge zu verpflichten. Bei einer solch selektiven Pflicht müssen nur die Neustarter die Vorsorgekosten sofort in die Honorare einpreisen. Ein echter, staatlich verordneter Konkurrenznachteil.
Erst wenn alle Erwerbstätigen in einem gemeinsamen System füreinander einstehen – auch Beamte, Abgeordnete, Landwirte und berufsständisch Versicherte – und wenn staatliche Leistungen jenseits der Altersvorsorge nicht weiter über das Rentensystem, sondern über das Steueraufkommen finanziert werden, können wir von einem echten solidarischen System sprechen. 

Natürlich kann über das Ziel der einheitlichen Altersvorsorge, über Zeitschienen, Grundeinkommensmodelle und viele Details des Rentensystems lange und heftig diskutiert werden. Aber dann bitte auch über Fragen wie die Beteiligung von Auftraggebern und Vermittlungsplattformen am Rentensystem und letztlich auch über die ganz großen Fragen der Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. – Dieser Ratgeber ist nicht der Ort, diese Fragen zu diskutieren. Hier geht es um die praktische Frage: Welche Alterssicherung ist heute zu welchen Bedingungen möglich. In den Detailtexten dieses Kapitels erläutern wir daher, welche institutionellen und gesetzlichen Vorgaben zu den verschiedenen Optionen gelten. Für vertiefende Informationen zu Vorsorgekonzepten bieten sich auch die einschlägigen Broschüren und Vergleichstests der Stiftung Warentest an. Beispielsweise die Broschüre "Altersvorsorge für Selbstständige" in der Auflage vom Oktober 2022. 

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