Umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze
Wer Vergütungen von ausländischen Kunden bezieht, braucht dafür meist keine Umsatzsteuer zu verlangen. Für selbstständige Dienstleister gilt das jedenfalls dann, wenn sie
- sonstige Leistungen an ausländische Unternehmen erbringen (was so ziemlich alle vorstellbaren Leistungen sind) oder
- Waren oder Originale der Bildenden Kunst ins Ausland verkaufen.
Da es nun aber von dieser Regel etliche Ausnahmen gibt, lohnt es sich für Alle, die solche Geschäfte machen, die ausführliche Darstellung im Text "Auslandsumsätze und Umsatzsteuer" zu lesen.
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