Pauschale Berechnung der VorsteuerFreien Künstlerinnen und Autoren sowie den meisten Handwerkern und Einzelhändlerinnen traut der Gesetzgeber offenbar keine besonders großen Rechenkünste zu. Er erlaubt ihnen nämlich, statt ihre Vorsteuer mühsam aus Bergen von Belegen herauszurechnen, sie einfach pauschal nach einem bestimmten Prozentsatz vom Umsatz zu berechnen. Diese "Berechnung nach Durchschnittssätzen" hat zwei große Vorteile: Zum einen besteht die ganze Umsatzsteuererklärung dann nur noch aus drei Rechenschritten. Eine (Kunst-)Malerin etwa darf ihre Vorsteuer mit 5,2% ansetzen. Bei 50.000 Euro Umsatz rechnet sie dann nur noch:
Fertig ist die Umsatzsteuererklärung! Der zweite Vorteil ist, dass die pauschal berechnete Vorsteuer zumindest im Bereich von Kunst und Medien oft höher ist als die einzeln ermittelte. Erlaubt ist diese Methode laut Anlage zur Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung in zahlreichen Handwerks- und Handelsberufen sowie für
Einzige Bedingung: Der Umsatz darf im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 61.356 € betragen haben. Details dazu, wie man dieses Prinzip am schlauesten anwendet, stehen in einem weiteren Kapitel.
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