Verträge selber machen?

Verträge zu formulieren ist keine Geheimwissenschaft. Man braucht dazu in aller Regel auch keine Musterverträge, die auf den konkret in Frage stehenden Auftrag ja doch nie so richtig passen. Die Antwort ist eindeutig: Ja! Man kann Verträge selber formulieren.

Man sollte sich einfach klarmachen: Verträge sind Verabredungen, weiter nichts. Bei Verabredungen weiß man: Sie funktionieren umso besser, je klarer sie besprochen sind. Bei Verträgen ist das nicht anders: Ein Vertrag, der kryptische und miss- oder unverständliche Formulierungen enthält, ist ein schlechter Vertrag.

Die wichtigste Voraussetzung für einen guten Vertrag ist also, dass man eine klare Absprache getroffen hat. Wo Aufträge nur mündlich formuliert werden, muss die erste Frage sein: Handelt es sich wirklich um einen Auftrag? Im Journalismus etwa, der hier noch einmal als trauriges Beispiel herhalten muss, trauen sich viele Berufsanfänger diese Frage nicht zu stellen, wenn eine Redakteurin auf ein Themenangebot sagt: "Klingt interessant, schicken Sie das doch mal vorbei." Ist das ein Auftrag? Im Zweifelsfall nicht. Also muss man fragen. Und wenn die Redakteurin gemeint hat, dass sie sich den Text nur mal unverbindlich anschauen will, ist ja auch nichts verloren: Bezahlt hätte sie so oder so nur bei Abdruck. Dann weiß ich wenigstens, dass ich den Text auf eigenes Risiko losschicke.

Ist das geklärt, so muss man für einen korrekten Vertrag im Grunde nur über fünf Punkte sprechen – und vielleicht sogar über noch weniger, falls einzelne schon aus früheren Aufträgen klar sind:

  • Welche Leistungen erbringt der Auftragnehmer?
  • Welche Vorleistungen muss die Auftraggeberin erbringen?
  • Welche Vergütung wird vereinbart?
  • Zu welchen Terminen wird der Auftrag erfüllt?
  • Und falls relevant: Welche Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber?

Natürlich kann es je nach Auftrag noch weiteren Klärungsbedarf geben. Aber diese Liste sollte man bei jedem Auftragsgespräch, bei jeder Anfrage eines Kunden im Kopf haben: Sind diese fünf Punkte wirklich klar, spielt die Frage, in welcher Form sie für den Vertrag dann schließlich fixiert werden, nur noch eine untergeordnete Rolle. Wurde auch nur einer nicht angesprochen, ist Ärger wahrscheinlich.

Welche Fragen bei größeren Aufträgen und in bestimmten Arbeitsbereichen außerdem noch geklärt werden sollten, steht im Kapitel "Checkliste für Angebote und Vertragsgespräche".