Gewinnermittlung

Der Kern der jährlichen Steuererklärungen ist die Gewinnermittlung, denn für die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer von Selbstständigen ist ihr Gewinn maßgeblich. Gewinn ist, ganz einfach gesagt, das, was von den Einnahmen nach Abzug der betriebsnotwendigen Ausgaben übrigbleibt.

Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen ihre Gewinnermittlung auch genauso machen: In einer Einnahmenüberschussrechnung zählen sie alle Gelder, die sie eingenommen, und alles, was sie ausgegeben haben, zusammen und ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab – die Differenz ist der Gewinn.

Selbstständige, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen haben, müssen nach denselben Regeln eine gemeinsame Gewinnermittlung erstellen. Der Fachbegriff dafür ist "einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung".

Komplizierter ist die Gewinnermittlung für Kaufleute: Sie müssen eine Bilanz machen, d.h. einmal im Jahr den Wert ihres Unternehmens ermitteln, einschließlich des Betriebsvermögens, der offenen Rechnungen, der noch nicht getilgten Kredite usw. Ihr Gewinn ist dann – grob gesagt – die Differenz zwischen dem ermittelten Wert des Unternehmens und dem Wert nach der Bilanz des Vorjahres.

Kernfrage jeder Gewinnermittlung aber ist: Welche Einnahmen sind steuerpflichtig, welche Ausgaben darf ich steuermindernd abziehen?