EinzelkämpferWer für sein Geschäft selbst und allein verantwortlich ist, braucht dafür keine internen Verträge. Er ist entweder Gewerbetreibender oder Freiberuflerin; sein Status im Steuer- und Gewerberecht richtet sich zudem danach, ob er
Einen entscheidenden Unterschied verursacht die Eintragung ins Handelsregister: Freiberufler und Kleingewerbetreibende brauchen sich dort nicht eintragen zu lassen – sie können es aber freiwillig tun. Das hat dann folgende Konsequenzen:
Wer nicht ohnehin schon doppelte Buchführung macht, sollte sich so einen Schritt also dreimal überlegen. Unabhängig von diesem Status gilt für alle Alleinunternehmer, dass sie zunächst persönlich voll für ihre Geschäfte haften – also auch mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Es sei denn, sie gründen eine Gesellschaft wie eine GmbH, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder eine Limited. Solche Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung im Grundsatz auf das Gesellschaftskapital begrenzt ist, sind auch als Ein-Personen-Gesellschaften möglich.
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