Steuernummern und die Zollnummer

Selbstständige haben in Deutschland mit verschiedenen Steuernummern zu tun. Hauptsächlich mit

Jeder Mensch hat in Deutschland im Normalfall nur eine einzige persönliche Steuernummer. Gründet er jedoch zusammen mit anderen eine Gesellschaft, so ist diese ein neues "Steuersubjekt" und bekommt eine eigene Steuernummer. Und für jede Steuerart zurzeit noch eine eigene. – Die Steuernummer setzt sich zusammen aus der Nummer des Finanzamts einer persönlichen Nummer sowie einer Prüfzahl. (Da die Nummer die Information über das zuständige Finanzamt enthält, ändert sich sich beim einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbereich.) Diese Steuernummer ist nicht identisch mit den anderen Steuer-IDs und auch nicht der Lohnsteuer-Nummer.

Keine Steuernummer, aber ein Code, den Selbstständige gegebenenfalls brauchen, ist die EORI-Zollnummer (Economic Operators' Registration-and Identification Number). Sie dient insbesondere der Identifikation der beim Im- und Export Beteiligten und ist bei allen regelmäßigen und genehmigungspflichtigen Geschäften anzugeben, die unter das Zollrecht der EU fallen. Ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr muss daher die EORI in dem EU-Mitgliedsstaat beantragt werden, in dem die "Wirtschaftsbeteiligten" ihren Wohnsitz haben. In Deutschland ist für die entsprechende Anmeldung die Generalzolldirektion Dresden zuständig, bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren muss sie grundsätzlich erfolgen. Zur Verwendung der EORI-Nummer hat der Zoll eine eigene Informationsseite erstellt.

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