Gesellschaftsformen und -verträgeBei der Frage, welchen rechtlichen Rahmen eine Zusammenarbeit haben soll, dürfte es für die meisten Solo-Selbstständigen keine große Diskussion geben: Was über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hinausgeht, ist in der Regel viel zu aufwändig. Die GbR ist das, wie sich der gesunde Menschenverstand eine Zusammenarbeit vorstellt: eine Verabredung unter gleichberechtigten Selbstständigen
Dass die Mitglieder einer GbR für deren Geschäfte alle mit ihrem vollen Privatvermögen haften, unterscheidet sie ebenfalls nicht von Einzelunternehmern. Auch dagegen ist also im Prinzip nichts einzuwenden. Dennoch kann es im konkreten Fall Gründe geben, eine andere Gesellschaftsform wie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, eine vollwertige GmbH, eine Partnerschaftsgesellschaft oder einen Verein in Erwägung zu ziehen. Wer zum Beispiel
kann das mit einer GbR kaum verwirklichen. Auch wenn das Geschäft eine bestimmte Größenordnung überschreitet, kann das Nachdenken über eine neue Gesellschaftsform durchaus sinnvoll sein. Allerdings sind diese Vorteile in der Regel nicht umsonst zu haben: Gesellschaftsformen, die über die GbR hinausgehen, sind mit zusätzlichen Kosten, einem zusätzlichen Gründungs- und Verwaltungsaufwand und/oder dem Verlust eventueller Privilegien wie Gewerbesteuerfreiheit, Künstlersozialversicherung oder der Befreiung von der Buchführungspflicht verbunden. Welche Vor- und Nachteile das für die einzelnen Gesellschaftsformen sind, wird in den folgenden Kapiteln erläutert. Gänzlich abzuraten ist in aller Regel von der englischen Limited, wie sie häufig noch im Internet als Ideallösung propagiert wird: Die angeblichen Vorteile einer Limited vermögen die Pflichten, die mit ihrer Gründung verbunden sind (und die auf den einschlägigen Internetseiten meist vornehm verschwiegen werden), nur in seltenen Fällen aufzuwiegen. Auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft hat nicht ganz das gehalten, was der Arbeitstitel "Ein-Euro-GmbH" ursprünglich suggeriert hatte: Die "UG (haftungsbeschränkt)" ist im Grunde nichts anderes als eine "GmbH im Aufbau", die in absehbarer Zeit auch zur vollwertigen GmbH werden muss. Lediglich die Anforderungen an die Gründungsformalitäten und an das aufzubringende Kapital sind gegenüber der vollwertigen GmbH ein wenig abgemildert. Unabhängig von der Wahl der Gesellschaftsform gilt für jede Art der Zusammenarbeit: Sie wird umso besser funktionieren, je genauer sich die Partnerinnen und Partner vorher über die Modalitäten der Zusammenarbeit geeinigt haben. Das geht nur, wenn man sich Zeit nimmt, die in den letzten Kapiteln aufgeworfenen Fragen in Ruhe zu besprechen, mögliche Streitpunkte mit Fantasie durchzuspielen, sich auf Vollmachten und für alle durchschaubare Abrechnungen zu einigen. Wichtig ist, dass man sich hier wirklich einig ist. Ob man das, worauf man sich geeinigt hat, danach formlos aufschreibt (was für eine GbR völlig ausreicht) oder von einem Fachmann in einen formal korrekten Vertrag gießen lässt (wie es für eine GmbH oder einen Verein unverzichtbar ist), ist dann eher eine untergeordnete Frage.
|
Link zu dieser Seite | Seite drucken |