Leistungen bei Schwangerschaft und Kindererziehung

Für mögliche Verdienstausfälle während einer Schwangerschaft oder bei der Erziehung von Kindern gibt es mittlerweile mehrere Ausgleichsmöglichkeiten:

  • In den Wochen vor und nach der Entbindung haben auch Selbstständige, sofern sie mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind, insgesamt 14 Wochen lang Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (also 70% des versicherten Bruttoeinkommens).
  • Wer die Arbeit zeitweilig aufgibt oder einschränkt, um sich um das Kind zu kümmern, bekommt (als Alleinerziehende) bis zu einem Jahreseinkommen von 250.000 € zwölf (und eventuell zwei weitere) Monate lang Elterngeld. Und zwar zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 und höchstens 1.800 € im Monat.
  • Wer kranke Kinder pflegen muss und bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Krankengeldanspruch versichert ist, bekommt grundsätzlich Kinderkrankengeld ab dem ersten Tag der Erkrankung.
  • Darüber hinaus gibt es nach den üblichen Konditionen Kindergeld, gegebenenfalls Kinderzuschlag sowie die üblichen Freibeträge bei der Einkommensteuer.

Für Selbstständige ist die Rechtslage in vielen Fällen etwas kompliziert – die Gesetze sind halt für angestellte Eltern konzipiert. Ein paar Grundinformationen zum Mutterschafts- und Elterngeld für Selbstständige finden sich in den Folgetexten, detailliert erläutert werden alle Leistungen für Selbstständige hingegen in unserer Broschüre 'Wenn Selbstständige Kinder kriegen – Ratgeber zu Mutterschafts-, Elterngeld und weiteren Leistungen' (PDF, 28 Seiten, ca. 590 KB, Stand: Januar 2024, 34. Auflage) unseres Beraters Rüdiger Lühr.

Dieser selbststaendigen.info-Ratgeber erklärt alle Regelungen zum Elterngeld in verständlicher Form. Die Broschüre erläutert auch die Regelungen für den Mutterschutz, das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld (Plus), die Partnerschaftsmonate und Elternzeit, das Kindergeld, den Kinderzuschlag sowie die Freibeträge bei der Einkommensteuer.
Erwähnt und verlinkt sind zudem alle wichtigen Gesetzesregelungen, Gerichtsentscheidungen und zusätzliche Informationsquellen.

Den Ratgeber "Kinder kriegen" gibt es im Download als geschützte PDF-Datei nur für angemeldete Benutzerinnen und Benutzer. – Daher ist eine Downloadseite vorgelagert, die nur mit dem Ratgeber-Zugangscode aufgerufen werden kann.


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