Sonderausgaben, Freibeträge und andere Ermäßigungen

Die Einkünfte bzw. Verluste aus allen Einnahmearten zusammengerechnet ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn sie den Grundfreibetrag von derzeit 11.604 € übersteigen, werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens noch abgezogen:

  • Sonderausgaben – das sind insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie etwa Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Spenden,
  • Steuerermäßigungen – für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Beschäftigung von Handwerkern im Privathaushalt, Spenden an politische Parteien sowie für eventuell gezahlte Gewerbesteuer,
  • Eine Homeoffice-Pauschale von täglich 6 € für bis zu 210 Arbeitstage. Sie darf allerdings ausschließlich alternativ zur Betriebsausgabe Arbeitszimmer angesetzt werden.
  • Außergewöhnlichen Belastungen – insbesondere Krankheitskosten, aber auch Scheidungskosten und Schulgeld für behinderte Kinder,
  • Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag sofern das bei höheren Einkommen günstiger ist als das Kindergeldsowie eventuell weitere abzugsfähige Kinderbetreuungskosten.

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