Private Unfallversicherungen

Die Berufsgenossenschaften kommen lediglich für die Folgen von Berufsunfällen auf. Dazu zählen alle Unfälle und Krankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit stehen – bis hin zum Beinbruch beim Abheben des Honorars vom Bankkonto. Da es für abhängig Beschäftigte das Pflichtsystem der Berufsunfallversicherung über die Berufsgenossenschaften gibt, konzentrieren sich die privaten Versicherer auf generelle Unfallversicherungen, die nicht zwischen Berufsausübung und Freizeit oder Berufsweg und sonstige Wege unterscheiden. Wer eine Absicherung für Unfälle in der Freizeit haben möchte oder nicht in einer Berufsgenossenschaft versichert ist, kann verschiedenartige private Unfallversicherungen abschließen. 

Solche Versicherungen werden regelmäßig in Vergleichstests bewertet, im Juli 2021 beispielsweise von der Stiftung Warentest: hier. Die Stiftung nennt auch die Kosten, mit denen zu rechnen ist: "Den güns­tigsten sehr guten Tarif gibt es für 105 Euro jähr­lich in der nied­rigen Gefahrengruppe, in der hohen werden mindestens 179 Euro fällig", erwähnt aber auch, dass es manchmal günstiger ist, sich gleich noch umfassender abzusichern: "Für diejenigen, die sich gegen einen Verdienst­ausfall finanziell absichern möchten, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl. Aber auch Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung kommen in Frage."

Bei einer normalen privaten Unfallversicherung gehen die Gesellschaften in der Regel stur nach der "Gliedertaxe" vor. Anders als bei der Berufsunfallversicherung spielen dabei Dinge wie der Grad der Erwerbsminderung und der erlernte Beruf keine Rolle. Bei Berufen, in denen bestimmte Fähigkeiten wie Sehen oder auch Schmecken absolut notwendig sind, lohnt sich zur Absicherung die Suche nach Spezialunfallversicherungen oder Spezialtarifen für bestimmte Berufe, die darauf mit besonderen Gliedertaxen Rücksicht nehmen oder auch beim Ausfall definierter Fähigkeiten hohe Auszahlungen (aber auch hohe Prämien) garantieren. 

Keine Versicherung, aber für Mitglieder in Sachen Freizeitunfall interessant ist die im Beitrag enthaltene Freizeitunfall-Leistung der ver.di: Wer seit mindestens sechs Monaten Mitglied ist und den satzungsgemäßen Beitrag zahlt (bei Selbstständigen ein Prozent des Gewinns), bekommt von seiner Gewerkschaft ein Unfall-Krankenhaustagegeld. Ausgezahlt werden pauschal 25 € pro Tag im Krankenhaus. Die Leistung wird ab einem 48-stündigen Krankenhaus-Aufenthalt für höchstens 30 Tage gezahlt, beträgt also maximal 750 Euro. Das Geld ist unbürokratisch zu bekommen, es kann über den ver.di-Bezirk beim ver.di-Beihilfeverein beantragt werden. Allerdings: Wer innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Freizeitunfall-Leistung ausgezahlt wurde, aus ver.di austritt, muss das Geld zurückzahlen. (Die manchmal in Gewerkschaftskreisen genannte GUV/FAKULTA ist für Selbstständige übrigens nicht geeignet: Sie hat ihre Leistungen auf abhängig Beschäftigte konzentriert.)

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