Steuer-Identifikationsnummern

Bereits 2003 wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im § 139a AO ermächtigt, jedem Steuerpflichtigen "zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal)" zuzuteilen. Die Einführung dieser in § 139b AO näher definierten steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) verzögerte sich dann wegen technischer Schwierigkeiten. Nach mehrmaligen Verschiebungen jedoch begann das BZSt am 1. August 2008, jedem Menschen in Deutschland – einschließlich der Säuglinge – eine Steuer-IdNr. zuzuteilen und per Post zuzustellen. Diese Nummer bleibt bis 20 Jahre nach dem Tod ihres Inhabers gültig. Sie soll irgendwann auch die Steuernummer ablösen, wird zurzeit aber vor allem gebraucht für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt, der Familienkasse, beim BAföG und der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf geschäftliche Korrespondenz, insbesondere auf Rechnungen, gehört aber nicht diese Steuer-Id, sondern die vom Finanzamt bei der Anmeldung vergebene Steuernummer.
Wer die Steuer-Id vergessen oder verschmissen hat, findet sie auf dem letzten Einkommensteuer-Bescheid und gegebenenfalls bei der eigenen Bank, die seit Anfang 2018 diese Identifikationsnummer erfassen muss. Per Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist sie ebenfalls zu bekommen, das allerdings kann dauern. Das BzSt nennt eine Bearbeitungsdauer von bis zu vier Wochen, bei Rückfragen bis zu zehn Wochen.

Neben der elfstelligen IdNr., die international auch als TIN (Taxpayers Identification Number) bezeichnet wird, soll es voraussichtlich ab November 2024 noch die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) geben. Laut dem dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten Einzelkaufleute und Freiberuflerinnen diese Nummer automatisch, damit "der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird". Die Einführung dieser in § 139c AO definierten W-IdNr., die aus den Buchstaben DE sowie neun Ziffern besteht, war ursprünglich für das Jahr 2021 geplant. Wie das BZSt erläutert wird "die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht." Die neue Nummer ist aufgebaut wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), aber mit dieser nicht identisch.


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