Rechts-, Vertrags- und Steuerfragen

Zu individuellen Rechts- und Vertragsfragen dürfen wir nur ver.di-Mitgliedern Auskünfte geben, alle anderen müssen wir auf allgemein zugängliche Informationen verweisen. Der Hintergrund: Soweit es um Probleme im Einzelfall geht, wenn wir beispielsweise eine Vertragsklausel beurteilen sollen, gibt es strenge Vorgaben im Rechtsdienstleistungsgesetz. Es erlaubt die konkrete Beratung zwar auch Berufsvereinigungen, allerdings stellt es dabei Anforderungen an die fachliche Kompetenz, die wir nicht zu jedem beliebigen juristischen Thema haben (können). Noch strenger ist derzeit das Steuerberatungsgesetz. Die konkrete Steuerberatung erlaubt es ver.di ausschließlich für Einkünfte aus abhängiger Arbeit, alles andere dürfen nur Steuerberatungen und Fachjurist*innen anfassen. Zu selbstständigen Einkünften (wie auch zu jenen aus Vermietung, Kapitaleinkünften etc.) können wir daher nur allgemein zugängliche Hinweise geben, jedoch nicht im konkreten Einzelfall beraten oder gar Hilfestellung bei einer Steuererklärung leisten.– Allerdings: Sehr viele Antworten und Fakten, die wir in der Beratung nicht individuell erläutern dürfen, stehen bereits in unserem Ratgeber Selbstständige. Den aktualisieren wir ständig, auch auf Grundlage der Anfragen.

Da in unserem Team der kollegialen Beratung Selbstständige ihren Kolleg*innen aus den verschiedensten Branchen helfen, wirken die Volljurist*innen der ver.di bei uns erst einmal im Hintergrund. Da wir sie nicht direkt im Team haben, dürfen unsere Berater*innen auch ver.di-Mitgliedern keine verbindlichen Auskünfte geben, wenn eine individuelle Rechtsfrage den Kern der Anfrage bilden. Wir können in der Regel trotzdem sehr umfassend beraten, im Zweifel aber müssen wir auf den ver.di-Rechtsschutz für Selbstständige verweisen. Dort erreichen die Mitglieder Voll-Jurist*innen, die (anders als wir) auch über den Rechtsschutz im Einzelfall entscheiden dürfen. Noch strikter sind wir aus oben den genannten Gründen bei Steuerfragen: Gerne informieren wir wir generell zum Steuersystem und helfen, sinnvolle Erläuterungen zum eigenen Problem in öffentlichen Texten, Gesetzen und Erlassen aufzuspüren (und können damit gefühlt 90 % der Anfragen abräumen), bei individuellen Steuerfragen jedoch verweisen wir grundsätzlich auf die zugelassenen Steuerberater*innen.

Zur Frage, ob und wie wir Verträge juristisch beurteilen können, scheint es hier und da etwas überzogene Vorstellungen zu geben: Manche in ver.di glauben, selbststaendigen.info könne alle Verträge prüfen, die Selbstständigen so unterkommen. Die Latte ist hier aber etwas zu hoch gelegt. Unsere Kernkompetenz ist die generelle Information zur Selbstständigkeit und da kann es am Rande auch gerne darum gehen, welche Gesetze greifen und was sie vorsehen. Daher beraten wir am Rande auch juristisch zu Gesellschaftsformen, Dienst- und Werkverträgen sowie zu den Sozialversicherungen. Was im Detail nie in unser Portfolio passt sind Fragen, die maximal mittelbar beruflicher Natur sind. Etwa beim Ärger mit Telefongesellschaften, bei Garantiefällen, Mietstreitigkeiten, Internet-Recht, Streit um Renten sowie mit Jobcentern. Solche Themen, die auch Selbstständigen unterkommen können, gehören nicht zur Kernkompetenz einer gewerkschaftlichen Beratung (und dürfen es nicht sein). Dafür müssen auch Selbstständige im Zweifel Rat bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.

Verträge mit Auftraggebern schließen alle Selbstständigen ständig ab. Wir können gerne helfen, klare und sichere Übereinkommen zu formulieren, haben aber weder den Anspruch noch die Ressourcen, jeden einzelnen Vertrag durchzugehen, den selbstständige ver.di-Mitglieder in ihrem Berufsleben abschließen. (Da kämen bei 30.000 Personen einige zusammen.) Kurz gesagt erwarten wir, dass Anfragende ihre eigenen Verträge bereits gelesen haben und mit uns nur die unklaren Passagen durchgehen. Wir helfen dann, den eigenen Vertragswillen zu formulieren. In der Praxis sieht das so aus:

  • Allgemeine Anfragen, ob ein Vertrag insgesamt soweit in Ordnung ist, können wir nicht beantworten. – Entsprechende Fragen hatten wir schon bei Verträgen, die (mit Ausschreibungs- und Sonderbedingungen) über 100 Seiten umfassten.
  • Bei einfachen, kurzen Verträgen bis zu zwei Seiten ist es meist kein Ding (und manchmal sinnvoller), wenn wir den komplett lesen und kurz einschätzen.
  • Verständnisfragen zu einzelnen Paragrafen sind unser eigentliches Geschäft. Die können wir meist sehr schnell klären.

Oft geht es bei Verträgen ja schlicht um Machtfragen. Auch darüber können wir gerne reden, genau dazu ist eine Beratung aus der Praxis ja auch da. Wenn aber größere Auftraggeber eigene Standard-Verträge nutzen, macht es wenig Sinn, diese individuell ändern zu wollen. Hier sind kollektive Aktionen aller Vertragsnehmer*innen gefragt. Die typische Individualfrage „darf ich den Paragraf XYZ einfach streichen?“ können wir formaljuristisch fast immer bejahen. Die Auskunft hilft aber wenig, wenn der Auftraggeber die Veränderung nicht akzeptiert und die Vertragsverhandlungen abbricht.

Last not least: Fragen bei denen sich eure Anwält*innen oder Steuerberater*innen unsicher sind – auch solche werden uns regelmäßig gestellt – können wir selten endgültig klären. Wir können mit euren Rechts-Profis über deren Unsicherheiten sprechen, eine Zweitmeinung beisteuern. Echte Grundsatzfragen allerdings sind nur von den obersten Bundesgerichten verbindlich zu klären.

Rechtsschutz für ver.di-Mitglieder

Beim Streit mit Auftraggeber*innen oder Sozialkassen hilft manchmal nur noch eine gerichtliche Auseinandersetzung. Hier können wir nur helfen, den Streitfall einzuschätzen, mit dem dann nötigen Rechtsschutz der ver.di haben wir also nur mittelbar zu tun: Die echte juristische Beratung und gegebenenfalls die Prozessführung übernehmen immer die ver.di-Anwält*innen vor Ort oder in den ver.di-Centern. Daher können auch nur diese eine formelle Rechtsschutz-Zusage geben. – Manche ver.di-Region wird euch zuerst an uns verweisen, solange nicht glasklar ist, dass sowieso eine Klage fällig ist. Eine kollegiale Beratung kann eben manchmal besser Konflikte einschätzen und abräumen sowie Spezialfragen erläutern, weil ihr Abstand zur Berufsrealität doch geringer ist. Wenn wir zu der Einschätzung kommen, dass ein Gerichtsverfahren Sinn macht, geht es zurück zu den juristischen Profis vor Ort. Die beraten sich gegebenenfalls noch einmal mit uns und entscheiden, ob und wie der Fall zu gewinnen ist. Zu beachten ist hier noch, dass auch die Rechtsberatung und der Rechtsschutz der ver.di nicht alle Rechtsgebiete umfassen: Es geht dabei um Kern (wie bei abhängig Beschäftigten) um den Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit Auftraggeber und Sozialkassen. Details dazu sind bei den ver.di-Selbstständigen zu finden. – Und weil Viele erst auf die Idee kommen sich zu organisieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist: Bei ver.di gibt es (selbstverständlich) keinen Rechtsschutz für Streitigkeiten, die vor der Mitgliedschaft entstanden sind.  Ansonsten gibt es Beratung sofort nach dem Eintritt, die anwaltliche bzw. rechtliche Vertretung und Übernahme von Prozesskosten allerdings erst drei Monate nach Beitritt.