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News-Pause ab 2021

Wegen der Inflation der Beratungen im Lauf und zur Corona-Krise sowie zu den Hilfsprogrammen und deren Abrechnung für Solo-Selbstständige haben wir die Newsproduktion vorerst eingestellt, die zu viele Kapazitäten bindet. – Wir konzentrieren uns einstweilen auf die Beratungen und die Pflege des Online-Ratgebers.

Da das Ganze temporär gedacht ist, haben wir uns dagegen entschieden, die News-Sektion (vorerst) zu schließen, aktuelle Informationen rund um die Selbstständigkeit findet ihr hier aber wahrscheinlich erst wieder ab Herbst 2022. Bis dahin empfehlen wir die Facebook-News der ver.di-Selbstständigen.

Altersvorsorgepflicht soll 2024 kommen

Erster Gesetzentwurf wird im Januar erwartet

Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet heute über ein Eckpunktepapier zur Altersvorsorgepflicht Selbstständiger aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Kurz zusammengefasst findet sich der Artikel in einem Beitrag des Versicherungsjournals, wir haben den Planungsstand hier in unserer Grafik zusammengefasst. Demnach will das BMAS den bereits lange angekündigten Gesetzentwurf nun im Januar vorlegen und damit die Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag angehen.

Laut dem Bericht ist die Einführung der Vorsorgepflicht für bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Die Pflicht soll für alle selbstständigen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 € monatliche gelten. Das entspricht der Regelung, die für heute bereits Pflichtversicherte, beispielsweise selbstständige Bildungskräfte, gilt. – Grundsätzlich ist eine Versicherung über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Versicherung auf gleichem Niveau vorgesehen.

Als Übergangsregel ist laut dem Bericht geplant, nur Gründer*innen sowie Selbstständige unter 35 Jahren in die Vorsorgepflicht einzubeziehen. Vorgesehen ist, dass die Beiträge unterhalb eines Jahresgewinns von 40.000 € proportional zum Einkommen erhoben werden: in Höhe des Beitrags zur GRV von derzeit 18,6 %. Ab einem durchschnittlichen Monatsgewinn von 3.333 € sollen Selbstständige den Beitrag einfrieren können. Der Wert liegt damit noch unterhalb der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu der auf abhängige Arbeit Beiträge fällig sind), die im Jahr 2021 bei monatlich 7.100 € (West) bzw. 6.700 € (Ost) liegt.

Konkret sollen Selbstständige den Beitrag auf Höhe des Durchschnittsverdienstes der GKV-Versicherten, der sogenannten Bezugsgröße kappen können. Existenzgründer*innen sollen den Beitrag in den ersten drei Jahren auf die Hälfte des daraus errechneten sogenannten Regelbeitrags – also auf rund 300 € / Monat – reduzieren können. Anders als bei der Künstlersozialversicherung, die als Sondersystem erhalten bleibt, ist kein Auftraggeber- oder Staatsbeitrag vorgesehen. Würde die Altersvorsorgepflicht in 2021 eingeführt, ergäben sich für die Pflichtversicherten damit Beiträge zwischen 83,70 € und 612 € für die Altersvorsorge. – Den geschilderten Stand der Dinge haben wir in obiger Grafik zusammengefasst, hier noch der Hinweis auf die Vereinbarung im Koaltionsvertrag 2018 zwischen CDU/CSU und SPD vom (ab Zeile 4290):

»Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.«

 

NRW startet Abrechnung der Soforthilfe

Verfahren soll im Herbst 2021 abgeschlossen sein

Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem im Frühjahr 430.000 Selbstständige Soforthilfe beantragten, startete jetzt das Abrechnungsverfahren zu dieser Hilfe. Dazu wurden die Empfänger*innen per Mail informiert. Konkretere Informationen zum Procedere, bzw. den Vorstellungen des Landes stehen in der NRW-FAQ zur Rückmeldung.

Die Abrechnung der Hilfen soll bis zum Herbst 2021 und rein elektronisch erfolgen. Wer den steuerlichen Gewinn im laufenden Jahr durch (teilweise) Rückzahlungen reduzieren will, muss allerdings bereits bis zum 31.12.20 abrechnen und eine (Teil-)Rückzahlung leisten. Allen Hilfe-Empfänger*innen, die Rückzahlungen leisten müssen oder wollen, steht es grundsätzlich frei, die Gelder bis zum Abschluss des Förderverfahrens in beliebigen Raten zu überweisen.

Für Solo-Selbstständige am drängendsten ist natürlich die Frage, ob und wie Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden sollen. Darauf geht Punkt 3 der FAQ – Fiktiver Unternehmerlohn ein: „Solo-Selbstständige … dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 € für Lebenshaltungskosten bzw. einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Der anteilige Ansatz eines Teilbetrags für nur einen Teil des Förderzeitraums ist dabei nicht möglich. Voraussetzungen:

  • (erstmalige) Antragstellung im März oder April.
  • weder im März noch im April Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II
  • keine Bewilligung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler.“

Ist auch nur eine der Bedingungen nicht erfüllt, dürfen nach diesen Vorgaben keine Lebenshaltungskosten abgerechnet werden. – Auf die Berechnung des Liquiditätsengpasses beim Vergleich der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben geht die NRW-FAQ ab hier ein. Das Prinzip lautet: Abgerechnet wird immer (und zwingend) ein Dreimonatszeitraum. Der kann (tagesgenau) ab Antrag beginnen, am ersten Tag des Antragsmonats oder auch am ersten Tag des Folgemonats. Belege für die Abrechnung müssen nicht eingeschickt, jedoch auf Anforderung nachgereicht werden. – Die Abrechnung selbst ähnelt der im Steuerformular EÜR. Sie ist in den FAQ als Pflichtverfahren ausgewiesen: „Ohne Rückmeldung ist davon auszugehen, dass im Förderzeitraum kein bezifferter Liquiditätsengpass vorlag. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme des Bewilligungsbescheides vor.“

Zusätzlich zu den FAQ hat NRW ein knapp 4,5 Minuten langes Erklärvideo zur Abrechnung in NRW erstellt, es bietet einen kursorischen Überblick über das Verfahren und verweist ansonsten auf die FAQ sowie eine Hotline unter 0211 / 79564996. (In der FAQ selbst wird für Rückfragen zudem noch auf die Mailadresse soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de verwiesen.)

Audio-Podcast: verdi-Selbstständige in Corona-Zeiten

Im Gespräch, so die Interviewerin, wird auch deutlich, wie das Sozialsystem systematisch Solo-Selbstständige ausklammert

Direkt zum Podcast vom 28.5.2020

In der zehnten Folge ihres Podcasts interviewt Kathy Ziegler von den Kölner ver.di-Selbstständigen deren hauptberufliche Interessenvertretung in der ver.di-Zentrale. – Veronika Mirschel und Gunter Haake vom ver.di-Referat Selbstständige antworten auf Fragen zur Politik, der Beratung von selbststaendigen.info, Soforthilfen und andere Herausforderungen in Corona-Zeiten.

„In dem Gespräch“, so die Rundfunk-Journalistin Ziegler, wird auch deutlich, „wie das Sozialsystem in Deutschland systematisch Solo-Selbstständige ausklammert“. In ihrem Begleittext zu dem gut halbstündigen Interview fordert sie daher auch neben der Verlängerung wirtschaftlicher Hilfen für Solo-Selbstständige ein Update unseres Sozialsystems. Als wirtschaftliche Forderung der ver.di-Selbstständigen im Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen nennt sie dort einen unbürokratischen Nothilfe-Fonds (siehe hier), über den Solo-Selbstständige zumindest 80 Prozent ihres durchschnittlichen Vorjahreseinkommens absichern könnten.

ver.di: Entnahmen zum Leben sind Betriebsausgaben

Coronabedingter Einkommensausfall Solo-Selbstständiger soll gefördert werden

ver.di unterstützt den Länder-Vorschlag, Einkommenseinbrüche von Solo-Selbstständigen durch einen Soforthilfebetrag abzufedern, der auch ein Unternehmer*innen-Einkommen umfasst. – Es herrsche insbesondere bei Gerinverdiener*innen „echte Not“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Pressemitteilung: „Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind Privates und Berufliches untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Voraussetzungen für Soforthilfen des Bundes.“

Dieses drängende Problem greife eine Initiative der Konferenz der Wirtschaftsminister*innen der Länder auf. – „Das ist positiv!“, betont Werneke, es reiche allerdings nicht aus, „immer nur an den Bund zu appellieren – die Bundesländer selbst sind genauso in der Verantwortung, insbesondere Baden-Württemberg geht mit guten Beispiel voran“. In diesem Bundesland wird das Programm des Bundes durch Landesmitteln für ein fiktives Unternehmer*innen-Einkommen bis zur Höhe von 1.180 € ergänzt.

Corona-FAQ Zu den drängendsten Fragen rund um die Corona-Krise, haben die ver.di-Selbstständigen einen Corona-Infopool eingerichtet. Dort finden sich in den FAQ für Solo-Selbstständige tagesaktuell Tipps zur Krisenbewältigung und Informationen zu den staatlichen Hilfen.

ver.di ist mit gut 30.000 Mitgliedern die stärkste Interessenvertretung Solo-Selbstständiger und organisiert insbesondere Selbstständige aus Kultur, Medien, Bildung, Gesundheit, IT und Beratung. – Das, was alle Solo-Selbstständigen gemeinsam bewegt, diskutieren sie in ver.di in den Selbstständigen-Kommissionen, die regional und bundesweit existieren. Ihre berufsspezifischen Belange klären sie zusätzlich in einer Vielzahl von Fachgruppen.

IAB-Prognose: Deutlich weniger Selbstständige

Für das laufende Jahr wird wird ein Rückgang um 100.000 erwartet

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Arbeitsagentur erwartet „deutlich weniger Selbstständige und marginal Beschäftigte“. Den Rückgang in 2020 prognostiziert das Institut „um 100.000 Personen auf im Schnitt 4,05 Mio.Selbstständige“. – Unter den 100.000, die rund 2,5 Prozent aller Selbstständigen ausmachen, dürften überwiegend Solo-Selbstständige sein, für die das IAB auch sinkende Arbeitszeiten (und damit Einkommen) prognostiziert.

Im Fazit analysiert das IAB, dass „verbindlich und umfassend“ staatliche Liquiditätshilfen notwendig sind. „Diese müssen neben Betrieben auch Selbstständigen zugutekommen, die ebenfalls mit erheblichem Einkommensausfall konfrontiert sein können. Angesichts der zu erwartenden umfassenden Ausfälle sollten die Kredite zinsfrei bleiben und über einen längeren Zeitraum keine Rückzahlungsverpflichtung bestehen … In einem extremen Krisenfall … könnte die Rückzahlung zumindest für kleinere Firmen teilweise freiwillig gestellt werden“. Zudem erwartet das Institut eine „drastische Schrumpfung des realen Bruttoinlandsprodukts von 2,0 Prozent“.

IAB-Pressemitteilung
IAB-Kurzbericht mit der Vorausschau (12 Seiten, PDF)
IAB-Audiozusammenfassung (4:29 Min.), in der Enzo Weber vom IAB ab 3:49 Min. auf Unternehmenskredite eingeht.

Corona-FAQ

Bayern kündigt als ersten Land eine „Soforthilfe Corona“ an

Aiwanger: „Die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben.“

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat gerade eine „Soforthilfe Corona“ bekannt gegeben. Damit sollen auch Solo-Selbstständige in Bayern schnell und unbürokratisch Geld bekommen können: Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen sollen bis zu 5.000 € beantragen können.
Der Antrag muss bei den Bezirksregierungen beziehungsweise der Stadtverwaltung München eingereicht werden. Die Veröffentlichung des Antragsformulars auf den Seiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist für morgen, Mittwoch den 18.3. angekündigt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte dazu: „Das Geld kann ab Morgen schnell und unbürokratisch beantragt werden, wenn Freiberufler und Firmen in Liquiditätsprobleme kommen. Die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben.“ Die Anträge müssen daher zwar unterschrieben werden, es reicht aber eine elektronische Kopie (bspw. PDF) des Antrags zu schicken.

Veronika Mirschel vom ver.di-Referat Selbstständige begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Soforthilfe des Landes und fordert, dass andere Länder und der Bund „umgehend mit ersten Überbrückungsgeldern nachziehen, die auch von Solo-Selbstständigen schnell und unbürokratisch abgerufen werden können“.

  • Update 17.3., 19 Uhr: Der Förderantrag ist bereits über die oben verlinkte Seite oder direkt hier als PDF zu laden.
  • Update 18.3., 8 Uhr: Sozialminisgter Hubertus Heil hat im Morgenmagazin einen Nothilfefonds des Bundes angekündigt – Details wurden noch nicht genannt.

ver.di: „Rasche Nothilfen für Solo-Selbstständige“

Die Gewerkschaft sieht eine existenzbedrohende Situation für Viele

Von Veranstaltungsabsagen über geplatzte Aufträge bis hin zur unsicherer Auftragslage für Monate: Selbstständige sind von der Corona-Krise besonders betroffen und die Hilfsinstrumente noch nicht ausreichend. Schnelle Hilfen für Solo-Selbstständige sind das Gebot der Stunde, stellt die Gewerkschaft ver.di fest, die 30.000 selbstständige Mitglieder aus allen Dienstleistungsbranchen zählt. Darunter sind einige akuter betroffen als andere, aber in ihrer Pressemitteilung spricht die Gewerkschaft bereits von einer „existenzbedrohenden wirtschaftliche Situation“ für Viele.

Daher hat die Gewerkschaft im Vorfeld eines Gesprächs im Kanzleramt am heutigen 13. März, bei dem der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke auch die Situation der Solo-Selbstständigen ansprechen will, eine Pressemitteilung zu möglichen Handlungsoptionen der Politik veröffentlicht. Da die Gewerkschaft zur Situation Solo-Selbstständiger in ständigem Austausch mit den Ministerien steht, finden sich einige Aspekte, die der Organisation wichtig sind, bereits in dem Maßnahmenpaket das die Minister Scholz und Altmeier heute vorgestellt haben. Bei der Ausarbeitung der Details erwarten die ver.di-Selbstständigen weiterhin beteiligt zu werden, um die besten Lösungen für Solo-Selbstständige aller Branchen zu finden.

Die ver.di Pressemitteilung mir dem Titel „Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich“ zitieren wir an dieser Stelle einmal fast vollständig, weil sie die Probleme und Möglichkeiten gut zusammenfasst:

„Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von unseren selbstständig erwerbstätigen Mitgliedern aus der Bildungsbranche durch Absage von Seminaren, von Medien- und Kulturschaffenden etwa durch Absage von Lesungen, Aufführungen oder Produktionen, aus der Veranstaltungsbranche oder von Ein-Personen-Reiseunternehmen“, beschreibt das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Sachlage.
Da vielen Selbstständigen der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verschlossen ist, sind diese Erwerbstätigen im Falle der Auftragslosigkeit auf das Arbeitslosengeld II angewiesen.
Deswegen fordert ver.di, diesen Ein-Personen-Unternehmen für die individuell unverschuldeten Notlagen – vergleichbar den durch das Kurzarbeitergeld gestützten Wirtschaftsunternehmen – Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen. Dabei spricht sich ver.di für branchenübergreifende Lösungen aus. „Diese Unterstützungsangebote sollten sehr zeitnah und zielgenau greifen“, so Schmitz, „und so ausgestaltet werden, dass in Notlagen auch Einzelunternehmer*innen, schnell, leicht und möglichst unbürokratisch an diese Hilfen kommen können.“
Konkrete Vorschläge hat ver.di zu Unterstützungskrediten etwa durch erleichterte Mikrokreditvergabe erarbeitet. Eine vorübergehende unbürokratische Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge würde die Selbstständigen bei den Fixkosten ebenso entlasten wie die für den Staat kostenneutrale Maßnahme der Senkung oder auch des Verzichts auf die für Selbstständige üblichen Einkommenssteuer-Vorauszahlungen. „Bei den von uns vorgeschlagen Maßnahmen müssen die Betriebsvermögen ebenso gesichert werden wie auch private Rücklagen etwa zur Alterssicherung“, fordert Schmitz und hebt hervor: „Das Wichtigste ist, dass jetzt schnell gehandelt wird.“

[Foto: Kay Herschelmann]

Linke will gute Gesundheitsversorgung für alle

Mindestbemessung bei der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 450 € sinken

Die Linke hat aktuell im Bundestag einen Antrag zu Menschen ohne Krankenversicherung und zu jenen mit Beitragsschulden gestellt – ein Thema das überproportional (ehemalige) Selbstständige betrifft.

Im den Antrag nennt die Fraktion auch langjährige Forderungen der ver.di-Selbstständigen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: „in einem ersten Schritt die Mindestbemessung … auf 450 Euro abzusenken … In einem zweiten Schritt Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Beitragsschulden auch bei freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen können. Dazu zählt insbesondere ein Auftraggeberbeitrag bei Selbstständigen, der die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung in angemessener Gesamthöhe als Quellenabzug sicherstellt.“

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten, dass ein Härtefallfonds für die Behandlung von Menschen ohne Absicherung sowie ein anonymer Krankenschein zur Versorgung von Unversicherten geschaffen werden und mittellosen Personen die aufgelaufenen Beitragsschulden in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung dauerhaft erlassen werden.

Was die ver.di-Selbstständigen aktuell zur Krankenversicherung fordern und warum sie eine Bürgerversicherung wollen, erläutern sie auf ihrer Website im ausführlichen Text Krankenversicherung als  Solidarsystem.

A1-Bescheinigung soll elektronisch werden

Die „Ausfüllhilfe“ wird neben der Antragstellung auch die Kontrolle erleichtern

Die meisten Themen, die die Bundesregierung am 4. März in einen 175seitigen Gesetzentwurf (incl. Begründung) gegossen hat, sind für Selbstständige nicht gerade spannend. Auf den ersten Blick fällt im geplanten „Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ nur auf, dass Selbstständige endlich die Möglichkeit bekommen sollen, eine A1-Bescheinigung elektronisch zu beantragen. Die brauchen sie immer dann, wenn sie in Europa grenzüberschreitend arbeiten. Das wirkt überfällig, auch wenn der geplante neue § 106a SGB 4 die Möglichkeit mit der Pflicht verbindet, den Versicherungsnachweis online zu bestellen (die heute bereits für Arbeitgeber gilt). – Zugleich allerdings erlaubt die neue Norm, weitere Daten der Selbstständigen zu erheben, die ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt werden müssen. Langfristig soll und wird es daher nicht beim Datenaustausch zum A1-Verfahren bleiben.

Das konkrete Vorhaben, einen einzigen Antrag (und anschließend die Bescheinigung) elektronisch zu übermitteln, klingt erst einmal banal, aber bereits der geschätzte Aufwand zeigt, dass Größeres geplant ist: Für die Programmierung der sogenannten Ausfüllhilfe für Selbstständige, „die als ersten (!) Anwendungsfall die Bearbeitung von A1-Anträgen sicherstellen soll“, wird ein finanzieller Aufwand von rund 2 Mio. € geschätzt. Etwas viel, wenn es nur darum ginge, Anträge leichter zu übermitteln. Tatsächlich sind die Planungen eine Nummer größer angelegt: Die „Ausfüllhilfe“ soll nebenbei einen besseren Datenabgleich bei den Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger bringen. Entsprechend erläutert der geplante Gesetzestext:

„Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. … Für die Wiederverwendung erfasster Daten können registrierte Arbeitgeber und Selbständige Unternehmens-, Personal- und Meldedaten in einem Online-Datenspeicher abspeichern. Der Online-Datenspeicher hält die Daten für die Betriebsprüfung nach § 28p [SGB 4, der die Prüfungen derRentenversicherungsträger regelt] für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren vor.  … Die Ausfüllhilfe unterstützt in Verbindung mit dem Online-Datenspeicher Verfahren der Sozialversicherung, in denen auf Grund einer Ermächtigung nach diesem Gesetzbuch Daten in elektronischer Form angefordert werden.“