18. April 2020

ver.di: Entnahmen zum Leben sind Betriebsausgaben

Coronabedingter Einkommensausfall Solo-Selbstständiger soll gefördert werden

ver.di unterstützt den Länder-Vorschlag, Einkommenseinbrüche von Solo-Selbstständigen durch einen Soforthilfebetrag abzufedern, der auch ein Unternehmer*innen-Einkommen umfasst. – Es herrsche insbesondere bei Gerinverdiener*innen „echte Not“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Pressemitteilung: „Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind Privates und Berufliches untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Voraussetzungen für Soforthilfen des Bundes.“

Dieses drängende Problem greife eine Initiative der Konferenz der Wirtschaftsminister*innen der Länder auf. – „Das ist positiv!“, betont Werneke, es reiche allerdings nicht aus, „immer nur an den Bund zu appellieren – die Bundesländer selbst sind genauso in der Verantwortung, insbesondere Baden-Württemberg geht mit guten Beispiel voran“. In diesem Bundesland wird das Programm des Bundes durch Landesmitteln für ein fiktives Unternehmer*innen-Einkommen bis zur Höhe von 1.180 € ergänzt.

Corona-FAQ Zu den drängendsten Fragen rund um die Corona-Krise, haben die ver.di-Selbstständigen einen Corona-Infopool eingerichtet. Dort finden sich in den FAQ für Solo-Selbstständige tagesaktuell Tipps zur Krisenbewältigung und Informationen zu den staatlichen Hilfen.

ver.di ist mit gut 30.000 Mitgliedern die stärkste Interessenvertretung Solo-Selbstständiger und organisiert insbesondere Selbstständige aus Kultur, Medien, Bildung, Gesundheit, IT und Beratung. – Das, was alle Solo-Selbstständigen gemeinsam bewegt, diskutieren sie in ver.di in den Selbstständigen-Kommissionen, die regional und bundesweit existieren. Ihre berufsspezifischen Belange klären sie zusätzlich in einer Vielzahl von Fachgruppen.