Unfallversicherungen
Nach Unfällen tritt die Krankenkasse auch für die Kosten einer Heilbehandlung ein und die gesetzliche Rentenversicherung auch für eine eventuelle Rehabilitation. Für gesetzlich Versicherte gibt es zudem eine Erwerbsunfähigkeitsrente und bei langem Krankenhausaufenthalt irgendwann auch Krankengeld, wenn ein entsprechender Tarif vorhanden ist. Aber weil die Standardleistungen sowohl in ihrer Höhe als auch, in den Standards was Heilbehandlung und Rehabilitation angeht, nicht jeder und jedem ausreichen und tatsächlich oft auch in ihrer Qualität zu wünschen übrig lassen, kann mit einer Unfallversicherung nachgebessert werden.
Für abhängig Beschäftigte hat der Gesetzgeber die Berufsunfallversicherung sogar zum fünften Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung gemacht: Angestellte sind hier pflichtversichert – die Beiträge müssen in voller Höhe die Arbeitgeber zahlen, die sich mittels der Berufsgenossenschaften aber auch aus der Privathaftung für arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle herauskaufen und entsprechende Klagen qua Gesetz nicht mehr fürchten müssen. Selbstständige können sich in vielen gesetzlichen Berufsunfallversicherungen freiwillig versichern, in manchen sind sie sogar pflichtversichert. – Natürlich kann man die Unfallrisiken auch privat versichern und für manche Berufe gilt, dass sie vernünftigerweise auch nur über eine Privat-Unfallversicherung abzusichern sind.
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