Das Umsatzsteuerverfahren

Wer zu dem Schluss gekommen ist, mit einer Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht besser zu fahren (und natürlich auch die Bedingung dafür erfüllt) braucht dieses Kapitel nicht. Für alle, die Umsatzsteuer erheben wollen oder müssen, ist das Verfahren in seinen Grundzügen aber schnell erklärt:

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, schlägt auf alle seine Umsätze den entsprechenden Mehrwertsteuersatz auf. Von der Summe dieser Einnahmen zieht er alle Mehrwertsteuerbeträge ab, die in seinen Betriebsausgaben enthalten sind ("Vorsteuer"). Die Differenz überweist er in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt.

Das ist eigentlich schon alles: Für einige Handwerks-, Handels, publizistischen und künstlerischen Berufe gibt es für die Steuerjahre bis einschließlich 2022 ein (inzwischen abgeschafftes) vereinfachtes Verfahren – den pauschalen Vorsteuerabzug. Und wer Geschäfte mit dem Ausland macht, kann wegen der Umsatzsteuer leicht graue Haare bekommen.


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