Von der Fertigstellung bis zum Geldeingang
Sobald bei einem Dienstvertrag die Leistung erbracht, bei einem Werkvertrag das Werk abgenommen oder bei einem Kaufvertrag die Ware geliefert ist, ist die Bezahlung fällig: Man schreibt die Rechnung, der Kunde zahlt, und die Selbstständige wendet sich neuen Aufgaben zu. So sollte es immer sein.
Da Selbstständige es häufig mit Kunden zu tun haben, die vom Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Urheberrecht noch weniger wissen als sie selbst, bleiben Streitigkeiten nicht aus: Da "stornieren" Auftraggeber Verträge, die gar nicht kündbar sind, kürzen das Honorar, weil ihnen die bestellten Werke nicht gefallen, oder zögern die Zahlung einfach gesetzwidrig lange hinaus.
Die folgenden Ausführungen sind aus diesen Erfahrungen länger geworden als geplant: Es geht darum,
- unter welchen Bedingungen der Kunde kündigen kann,
- wann das Honorar fällig ist,
- wann der Kunde Nachbesserung verlangen kann,
- wann Verzugszinsen von säumigen Zahlern berechnet werden können und
- was tun, wenn der Kunde pleite geht.
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