Wenn GEMA und GVL Geld verlangen...
So segensreich die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften für alle Künstler und Publizistinnen ist - damit sie funktionieren, lässt es sich nicht vermeiden, dass sie hin und wieder auch von unsereinem Geld verlangen. Nämlich immer dann, wenn ein Künstler für sein Schaffen das Werk einer anderen Künstlerin benutzen will.
Das ist vor allem im Musikbereich oft der Fall. Die GEMA verfügt über die "kleinen Aufführungsrechte" für etwa zweieinhalb Millionen Musiktitel, zusammen mit ihren ausländischen Partnern sogar fast für das gesamte Musikrepertoire der Welt. Wer einen dieser Titel öffentlich spielen, in seinem Theaterstück verwenden, seiner Website hinterlegen oder anderweitig nutzen will, muss der GEMA dafür eine Vergütung zahlen. Wird dabei auch eine Vergütung für die GVL fällig, so zieht die GEMA die gleich mit ein, so dass man sich darum nicht gesondert zu kümmern braucht.
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