Feste Kooperationen

Wer Kommunikation und Austausch durch eine geregelte Zusammenarbeit will, kommt ohne ein Mindestmaß an Abstimmung nicht aus. Denn wo immer zwei Leute etwas zusammen unternehmen, da haben sie schon eine Gesellschaft gegründet, ob sie es wollen oder nicht. Das Gesetz bestimmt das so.

Das ist auch gar nicht so verkehrt. Denn wo mehrere Leute gemeinsam Geld verdienen oder Geld sparen wollen, da kann es Streit geben, und darum sollten sie die Regeln der Zusammenarbeit möglichst schon vor dem ersten Streit festlegen. Wie weit solche Absprachen für eine feste Zusammenarbeit gehen müssen, hängt vom gemeinsamen Vorhaben ab. Nämlich davon, ob die Mitglieder der Gruppe

  • nur durch gemeinsame Räume und gemeinsam genutzte Geräte Kosten sparen, ansonsten aber einzeln für sich auf eigene Rechnungen arbeiten wollen ("Kostenteilungsgemeinschaft"),
  • eine dauerhafte Arbeitsgemeinschaft bilden wollen, bei der alle zusammenarbeiten, gemeinsame Kunden und auch gemeinsame Einnahmen haben, oder
  • sich von vornherein als "Produktionsgemeinschaft" für ein gemeinsames Projekt zusammentun, etwa für eine Theaterproduktion oder als Musikgruppe.

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