Haftpflichtversicherungen

Es ist eine sehr häufig gestellte Frage in unserer Beratung: Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung? Was kostet das? Und trotzdem gibt es kaum jemand, der oder die so eine Versicherung dann auch wirklich abschließt. Könnte an den Preisen liegen.

Wichtig ist zunächst: Die Privathaftpflichtversicherung, die viele abgeschlossen haben, kommt für berufliche Schäden nicht auf. Wer seine beruflichen Haftungsrisiken absichern will, muss entweder ausdrücklich eine Berufshaftpflicht abschließen oder seine private Haftpflicht auf berufliche Schäden ausdehnen lassen. Wo es um überschaubare Risiken geht, sind manche Versicherungsvertreter dazu durchaus bereit – das muss aber schriftlich im Versicherungsschein vermerkt werden. Einige Gesellschaften bieten für Alleinunternehmen auch gleich eine kombinierte Privat- und Berufshaftpflicht an.

Grundsätzlich sollte man auch wissen: Haften muss nach § 276 BGB gegenüber seinen Kunden, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, also die "erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt". Im Prinzip haftet man also vollständig, es sei denn, die gemachten Fehler sind "normal" oder beinahe zwangsläufig und können als Flüchtigkeitsfehler jederzeit und jedem unterlaufen. Bei Dienstverträgen haftet dann die Selbstständige nicht mehr, bei Werkverträgen und im Handel kann im Vertrag oder in AGB eine entsprechende Klausel die eigene Haftung ausschließen. Wer allerdings wirklich schlampig arbeitet, kann die Verantwortung dafür auch nicht durch AGB-Klauseln begrenzen. - Eine Haftungsbeschränkung bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, also jenen, die für einen Vertrag wesentlich sind, ist selbst bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Entsprechende Klauseln sind ungültig.

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