Umsatzsteuersätze

Die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 19 %. Auf 7 % reduziert ist sie für fast alle Leistungen im Bereich Kunst und Medien. Allerdings gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht für künstlerische Leistungen an sich, sondern nur für

  • die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten (z.B. auch an Computerprogrammen!),
  • Eintrittskarten zu Theatern, Konzerten und Museen,
  • die Honorare der ausübenden Künstlerinnen bei Theatervorführungen, Konzerten und vergleichbaren Darbietungen,
  • den Verleih und die Vorführung von Filmen,
  • den Verkauf von Originalen der Bildenden Kunst durch ihre Urheber sowie
  • den Verkauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in physischer oder elektronischer Form ("E-Books").

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt jeweils für die genannte Leistung bzw. das genannte Objekt. Dass ein und dieselbe Person Leistungen zu 7 und 19 Prozent und sogar umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringt, ist also durchaus normal. Nur in einem Fall ist der Umsatzsteuersatz für eine Berufsgruppe festgelegt: Selbstständige Journalisten dürfen für alle ihre journalistischen Leistungen 7 % berechnen – auch wenn darunter welche sind, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen.

Da es hierbei jede Menge Grenz- und Zweifelsfälle gibt, sind die genauen Regeln noch einmal ausführlich in einem eigenen Text ausgebreitet.

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