Sonderausgaben, Freibeträge und andere Ermäßigungen
Die Einkünfte bzw. Verluste aus allen Einnahmearten zusammengerechnet ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn sie den Grundfreibetrag von derzeit 11.784 € übersteigen, werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens noch abgezogen:
- Sonderausgaben – das sind insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie etwa Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Spenden,
- Steuerermäßigungen – für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Beschäftigung von Handwerkern im Privathaushalt, Spenden an politische Parteien sowie für eventuell gezahlte Gewerbesteuer,
- Eine Homeoffice-Pauschale von täglich 6 € für bis zu 210 Arbeitstage. Sie darf allerdings ausschließlich alternativ zur Betriebsausgabe Arbeitszimmer angesetzt werden.
- Außergewöhnlichen Belastungen – insbesondere Krankheitskosten, aber auch Scheidungskosten und Schulgeld für behinderte Kinder,
- Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag sofern das bei höheren Einkommen günstiger ist als das Kindergeld, sowie eventuell weitere abzugsfähige Kinderbetreuungskosten.