Förderung kultureller Zwecke

Neben der Unterstützung in Notlagen oder im Alter gibt es bei den Verwertungsgesellschaften auch die Chance, Zuwendungen "zu kulturellen Zwecken" zu bekommen. Möglich sind

  • zweckgebundene Beihilfen zur Ausbildung im Bereich Musik oder für die Teilnahme an künstlerischen Wettbewerben und Zuschüsse zu musikalischen Produktionen, Pilotprojekten und Publikationen (GEMA-Stiftung),
  • die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst über die Stiftung Kunstfonds. Mit Mitteln des Staatsministeriums für Kultur und Medien sowie der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst werden Gelder für Stipendien und Publikationen vergeben.
  • Förderung besonders wertvoller Werke und Leistungen in der bildenden Kunst, dem Bereich Film sowie in Fotografie, Illustration oder Design (Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst),
  • Zuwendungen für die Weiterbildung, Teilnahme an Wettbewerben, künstlerische Bildung der Kinder sowie soziale Zuwendungen in Notlagen (GVL),
  • Förderung kulturpolitischer Projekte vom Großevent über Theaterproduktionen bis hin zu einzelnen Veranstaltungen (GVL).
  • Die Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke (Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort) liegt derzeit auf Eis, weil ein wissenschaftlicher Autor gegen die Förderpraxis geklagt hatte und die VG Wort die endgültige Gerichtsentscheidung abwarten muss. 

Die genauen Förderbedingungen dieser Fonds und Stiftungen werden immer wieder angepasst. Aktuelle Details und Förderbeispiele stehen auf den Webseiten der Verwertungsgesellschaften.