Förderung kultureller Zwecke und Projekte

Neben der Unterstützung in Notlagen oder im Alter gibt es bei den Verwertungsgesellschaften auch die Chance, Zuwendungen "zu kulturellen Zwecken" zu bekommen. Möglich sind

  • zweckgebundene Beihilfen zur Ausbildung im Bereich Musik oder für die Teilnahme an künstlerischen Wettbewerben und Zuschüsse zu musikalischen Produktionen, Pilotprojekten und Publikationen (GEMA-Stiftung),
  • Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, Übersetzungsförderung sowie eine Promotionsstipendien im Bereich Urheberrecht (Förderungsfonds der VG Wort),
  • Druckkostenzuschüsse für Publikationen zum Werk lebender Künstlerinnen, Fotografen und Designer (Bild-Kunst-Sonderfonds; Vergabe über den Kunstfonds der VG Bild-Kunst),
  • Förderung besonders wertvoller Werke und Leistungen in Kunst, Film und Fotografie (Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst),
  • Zuwendungen für die Weiterbildung, Teilnahme an Wettbewerben, künstlerische Bildung der Kinder sowie soziale Zuwendungen in Notlagen (GVL),
  • Förderung kulturpolitischer Projekte vom Großevent über Theaterproduktionen bis hin zu einzelnen Veranstaltungen (GVL).

Die genauen Förderbedingungen dieser Fonds und Stiftungen werden immer wieder angepasst, aktuelle Details und Förderbeispiele stehen auf den Webseiten der Verwertungsgesellschaften.


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