IHK-Mitgliedschaft
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind die gesetzlich vorgeschriebenen Interessenvertretungen der Industrie und des Handels, wozu auch die meisten Dienstleister zählen. Für das Handwerk gibt es die Handwerkskammern. Die Mitgliedschaft in der IHK ist
- Pflicht für alle Gewerbetreibenden (auch Kleingewerbetreibende),
- nicht möglich für die freien Berufe.
Die IHK wird vom Ordnungsamt von der Gewerbeanmeldung informiert. Ein Schreiben zur Mitgliedschaft wird bald danach im Briefkasten und/oder E-Mail-Postfach liegen. Wenn die IHK gut ist, liegt gleich ein brauchbares Info- und Servicepaket bei.
Auf die unter kleinen Gewerbetreibenden beliebte Frage, ob diese "Zwangsmitgliedschaft" überhaupt rechtens ist, sollte man nicht allzu viel Gedanken verschwenden. Sie ist es, das haben die Gerichte bereits oft entschieden. Also ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft lieber zu nutzen: Zu den Aufgaben der IHK gehört es, ihre Mitglieder zu beraten, insbesondere in Fragen der Existenzgründung. Manche IHK ist da bares Geld wert, manche engagiert sich sehr in Sachen neue Technologien. Außerdem führen die Kammern Weiterbildungsseminare durch und informieren zu Fragen wie Steuern, Wettbewerbsrecht oder AGB-Recht. Dazu hat fast jede IHK auch ein gut ausgebautes Internet-Angebot. Aber Vorsicht: Die Beratungs- und Bildungsangebote sind meist auf traditionelle Gewerbebetriebe ausgerichtet und nicht immer brauchbar für Leute, die sich ohne große Investitionen etwa im Medienbereich selbstständig machen wollen.
Ob die eigene IHK zu den engagierteren gehört, lässt sich durch einen (Online-)Besuch herausfinden. Auch wenn man noch gar nicht Mitglied ist. Vor Mitglieder, die auf der Suche nach Darlehen, Seminaren oder Beratungen sind, sollten da einmal nach- oder vorbeischauen. Dazu zahlen sie schließlich ihren Beitrag.
Die IHK-Mitgliedschaft ist nicht kostenlos. Die Jahresbeiträge sind von IHK zu IHK verschieden und bewegen sich je nach Betriebsgröße in etwa zwischen 50 und einigen Tausend €. Kleinunternehmer ohne Handelsregistereintrag sind per Gesetz beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag bis 5.200 € liegt. Existenzgründer brauchen in den ersten zwei Jahren für ihre Gewerbeerträge keinen Grundbeitrag zahlen, zusätzlich bleibt ihnen in den ersten vier Jahren die Umlage erspart, wenn der Jahresgewinn maximal 25.000 € beträgt.
Beispielsweise beträgt der Mindestbeitrag bei der IHK Berlin in 2024 (auch ohne Gewinn) bei 64 €. Bei 50.000 € werden für Einzelunternehmer bereits gut 100 € Jahresbeitrag fällig. Die Beitragshöhe ist jeweils bei der regionalen IHK recherchierbar (Beispiel IHK Berlin). Einige Dienstleistungen der IHK kosten noch einmal extra.
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