Mietvertrag
Mieten kann man nicht nur Immobilien, Autos und Kunstwerke. Einen Mietvertrag, der ihnen als solcher oft gar nicht bewusst ist, dürften fast alle Selbstständigen mit einem Internet-Provider abgeschlossen haben: Den Speicherplatz, auf dem E-Mails und Homepage gelagert werden, sind ebenfalls gemietet.
Solange der Server funktioniert und die Homepage zugänglich ist, ist die Miete fällig. Ist die Mietsache nicht nutzbar, so ist – das weiß man vom Wohnungsmietrecht – eine Mietminderung möglich und sogar eine Schadenersatzforderung, falls der Server für längere Zeit ausfällt. (Abweichendes steht im Zweifelsfall in den AGB des Providers.)
Anders als bei einem Monitor, der gekauft wird, darfst du mit der Mietsache nicht machen, was du willst. Wer eine gemietete Wohnung demoliert, bekommt Ärger mit dem Vermieter. Der darf dann den Mietvertrag kündigen und kann – je nach den Umständen – Wiederherstellung oder Schadenersatz verlangen.
Auch eine rechtswidrige Nutzung der Mietsache ist ein Kündigungsgrund. Stellt ein Provider fest, dass sein Vertragspartner über seinen Server geklaute Waren vertreibt, kann er den Vertrag kündigen. Er muss es sogar in manchen Fällen, wenn er sich nicht selbst strafbar machen will.
Mietverträge müssen mindestens enthalten:
- die Beschreibung der Mietsache,
- die Rechte und Pflichten des Mieters,
- den Mietpreis, alle Steuern und Nebenkosten,
- Zahlungsfrist und -modalitäten,
- die (Mindest-)Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist und Kündigungsbedingungen.
Für Fragen zu privaten Wohnungs-Mietverträgen - also nicht zu Gewerberäumen und externen Büros oder Wohneigentum - kooperiert ver.di mit dem Deutschen Mieterbund. Dort gibt es für ver.di-Mitglieder eine kostenlose telefonische Erstberatung in Mietrechtsfragen. Wenn die ver.di-Mitgliedsnummer bereit liegt, kann die Beratung sofort beginnen.
Die Rufnummer lautet: 030/2 23 23 73. Das Telefon ist besetzt:
- montags und dienstags von 12 - 14 Uhr
- mittwochs 13 - 15 Uhr
- donnerstags von 18 - 20 Uhr
- freitags 10 - 12 Uhr.