Unerlaubte Nutzungen und Plagiate
Leider gibt es unendlich viele Fälle, in denen geschützte Werke unerlaubt und illegal genutzt werden. Dass machen auch renommierte Verlage und seriöse Sender aber vor allem auf Internetseiten werden inzwischen auch von seriösen Firmen oft fremde Texte und Bilder einigermaßen gedankenlos unerlaubt genutzt. – Verletzungen des Urheberrechts beginnen schon weit vor dem Klau kompletter Werke. Ein Zitat ist grundsätzlich nur genehmigungs- und honorarfrei wenn es sich um eine Auseinandersetzung mit dem Werk handelt, die ohne das Zitat nicht verständlich wird. Bei Bildzitaten, die in der Regel das gesamte Werk zeigen, ist das naturgemäß komplizierter als bei kürzeren Textzitaten. Im Kern sind Bildzitate vor allem im Rahmen (populär)wissenschaftlicher Werke erlaubt, die sich mit dem konkreten Werk beschäftigen. Generell ist es immer eine unerlaubte Nutzung, wenn ein Werk nicht dazu zitiert wird, eigene Ausführungen zu belegen oder zu unterstützen. Da dazu oft merkwürdige Vorstellungen herrschen, wollen wir noch einmal betonen:
- Das Zitatrecht ist keine Entschuldigung, wenn jemand statt eigener Arbeit fremde Werke nutzt.
- Auch so genannte Dokumentationen unterliegen diesen Regeln. Mit der Überschrift "Dokumentation" oder einer Quellenangabe zum Großzitat ist weder die Zustimmung der Autorin (bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte) noch ein Honoraranspruch zu umgehen. Auch wer unter der Überschrift "Das schreibt die Presse über mich" eine wohlmeinende Rezension auf der eigenen Homepage dokumentieren will, braucht dafür eine Erlaubnis.
- Die Bearbeitung eines fremden Werkes ist ebenfalls nur mit Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur für die "freie Benutzung", bei der das ursprüngliche Werk nur als Inspiration dient bzw. am Ende kaum noch zu erkennen ist.
- Wer fremde Werke im Internet ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich macht, handelt auch dann illegal, wenn die Urheberin oder andere Rechteinhaber dieses Werke dort selbst bereits öffentlich zugänglich machen. Hier sind Links erlaubt, jedoch nicht die Kopie des Werks oder Werkteils.
- Verboten ist auch das Kopieren von Noten und kompletten Büchern, sofern sie nicht seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind. Das gilt auch für Kopien, die nur zum privaten Gebrauch oder für Unterrichtszwecke dienen!
All diese Regeln gelten natürlich nicht für Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist, die also "gemeinfrei" geworden sind. In der Regel ist das aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfenden der Fall.
Sind die Voraussetzungen für ein legales Zitat nicht gegeben, müssen die Rechteinhaber gefragt und im Zweifel auch erst einmal herausgefunden werden. Das ist manchmal mühsam, jedoch ist alles Zumutbare zu tun und zu belegen, die Rechteinhaber herauszufinden. Niemand muss monatelang Nachforschungen über die Urheber und deren Erbfolge betreiben, jedoch schon intensiv recherchieren (Internet, Verlage nach Urhebern fragen, die VG-Bild-Kunst-Künstlersuche bemühen etc.). Sind die Urheber oder Rechteinhaber nicht mit einem (dokumentierten) vertretbaren Aufwand herausfinden, darf ein Werk(teil) mit möglichst genauer Quellenangabe und gegebenenfalls mit dem Hinweis "ohne Verfasser" wiedergegeben werden. Wenn sich daraufhin doch eine Rechteinhaberin meldet, ist die übliche Vergütung fällig. Eine Recherche umgeht nicht die Vergütungspflicht.
Und weil sich in unserer Beratung oft Selbstständige melden, die von Urheber-Forderungen "betroffen" sind: Wer selbst seinen Lebensunterhalt auch mit Urheberrechten bestreitet, sollte eigentlich (aus ökonomischen wie moralischen Gründen) peinlich genau darauf achten, welche Rechte Andere haben. – Wer Raubkopien nutzt, Webseiten mit fremden Karikaturen schmückt, die GEMA-Anmeldung für Veranstaltungen unterlässt oder komplette Werke durch den Kopierer oder das Internet jagt, sollte sich klar machen, dass damit nicht nur böse Konzerne, sondern auch Kolleginnen und Kollegen beklaut werden.