Wozu die KSK-Berufsanfängerregel (nicht) gut ist
Berufsanfänger werden in den ersten drei Jahren ihrer freien Tätigkeit auch mit Einkünften von 325 € im Monat oder weniger über die KSK versichert. Allerdings braucht man sich über diese Sonderregelung in der Regel nicht den Kopf zu zerbrechen – sie ist in der Praxis nicht bedeutend, da bei der KSK erst einmal die im Voraus gewissenhaft geschätzten Einkünfte entscheidend sind. Und diese Schätzung ist zwangsläufig ungenau. Wer also Einkünfte "im Grenzbereich" der Geringfügigkeit hat und optimistisch schätzt, dass die Grenze überschritten wird, muss versichert werden, wenn die Annahme nicht vorn vornherein unplausibel ist. Allerdings: Bei einer Überprüfung ob die Versicherung fortgesetzt werden kann, müssen dann tatsächliche Gewinne über 3.900 € im Jahr aus der hauptberuflichen KSK-fähigen Tätigkeit belegt werden können.
Eine Schätzung unterhalb 3.900 € im Jahr führt (auch für Berufsanfängerinnen) nicht zu geringeren Beiträgen: Bei der Versicherung über die KSK gibt es Mindestbeiträge zu den Sozialversicherungen. Dies sind bei der Rentenversicherung die 325 € im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung jedoch gelten sogar mindestens 589,17 € als Bemessungsgrundlage. – Wer also beispielsweise nur 250 € Monatseinkünfte angibt, zahlt seine prozentualen Beiträge an die Sozialversicherungen trotzdem auf Grundlage dieser Mindest-Bemessungswerte.
Dasselbe gilt, wenn während des Berufslebens die Einkünfte unter 3.901 € im Jahr sinken. Eine solche Unterschreitung des Einkommens bzw. der Einkommensschätzung für das nächste Jahr ist nach dem Gesetz (auch nach Ende der Berufsanfängerfrist) im Verlauf von sechs Jahren zweimal erlaubt, ohne dass man deshalb aus der KSK fliegt. Für die Corona-Jahre 2020 bis 2022 wurde noch eine weitere Ausnahme in den Abs. 3 des § 3 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) geschrieben: "Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt ... unberücksichtigt."
Berufsanfänger und private Krankenversicherung
Von praktischer Bedeutung war die Berufsanfängerfrist bis Ende 2022 eigentlich nur für Leute, die sich über die KSK privat krankenversichern wollten: Das ist zu Beginn der Versicherung über die KSK möglich, die KSK zahlt dann auch für die private Krankenversicherung einen Zuschuss, aber maximal in Höhe der gesetzlichen Beiträge. Der gravierende Fallstrick der privaten Versicherung wurde zum 1.1.2023 entfernt: Bis dahin galt: Wer sich nach drei Jahren nicht zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet hat damit - zumindest was die KSK angeht - eine Lebensentscheidung getroffen. Selbst wer sich eine Weile anstellen ließ und so in eine Gesetzliche Krankenkasse wechselte, musste zurück in die Private, sobald die selbstständige, KSK-fähige Tätigkeit wieder der Hauptberuf wurde.
Das wurde für Viele zur Falle, die als ältere Künstlerinnen und Publizisten unter den hohen Prämien privater Krankenkassen litten und zum 1.1.2023 grundlegend geändert: Nun gibt es weiterhin die drei Jahr Berufsanfängerzeit, danach aber gelten die Bedingungen des § 7 KSVG, die es (wie bei Angestellten) nur noch sehr gut verdienenden Selbstständigen erlauben, das System der gesetzlichen Kassen links liegen zu lassen: Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse wird nur noch (unwiderruflich) befreit, wer das ausdrücklich beantragt und zudem drei Jahr hintereinander jeweils einen Gewinn über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatte. – Im Jahr 2024 heißt das konkret: Es muss in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils die Versicherungspflichtgrenze überschritten worden sein, mithin müssen mindestens 195.300 € Gewinn realisiert worden sein.
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