Produktionsgemeinschaft
Noch umfangreicher als bei Kostenteilungs- und Arbeitsgemeinschaften werden die Streitmöglichkeiten, wenn sich Theater- oder Musikgruppen gemeinsame Produktionen vornehmen. Da geht es nicht mehr nur um die Verteilung von Kosten und Einnahmen, sondern auch um gemeinsame und individuelle Rechte.
Zu klären ist zum einen die Frage der Urheberrechte: Wer gilt als Urheber der gemeinsamen Kompositionen oder des gemeinsamen Theaterstückes? Wenn es die Gruppe insgesamt ist, wie werden dann die entsprechenden Einnahmen aufgeteilt? "Das kommt in die Gruppenkasse" reicht auf keinen Fall aus, da z.B. GEMA-Tantiemen noch jahrelang fließen können, wenn sich die Gruppe längst aufgelöst hat.
Zum zweiten sind die Mitspracherechte der Einzelnen zu klären: Was geschieht, wenn sich die Gruppe in einer künstlerischen Frage nicht einigen kann? Wird ein Gruppenmitglied bestimmt, das die endgültige Entscheidung trifft? Oder einigt man sich auf eine externe Ratgeberin, der man in einem solchen Fall die Entscheidung überträgt?
Was geschieht überhaupt, wenn persönlicher Streit die Arbeit blockiert? Darf die Gruppe Mitglieder ausschließen? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen?
Schließlich sind die Vertretungsrechte zu klären: Wer darf im Namen der Gruppe unter welchen Bedingungen Aufträge annehmen und (z.B. Gastspiel-)Verträge unterschreiben? Wer ist für die Finanzen verantwortlich?
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