Subunternehmen
Die Alternative zur Zusammenarbeit in einem Netzwerk ist, dass die Person, an die der Auftraggeber sich ursprünglich gewandt hat, den kompletten Auftrag annimmt und für alles, was sie nicht selbst beherrscht, ihrerseits Aufträge an Dritte vergibt. Die für das Projekt benötigten Werbetexterinnen, Programmierer etc. stehen dann als "Subunternehmen" im Auftragsverhältnis zur General-Auftragnehmerin.
Für den Auftraggeber ist das ein sehr angenehmes Modell: Er hat nur eine Ansprechpartnerin, die ihm beispielsweise einen E-Shop komplett liefert. Für die Web-Designerin, die den kompletten Auftrag übernimmt und Unteraufträge vergibt, ist das schon weniger angenehm als die Zusammenarbeit im Netzwerk: Sie ist jetzt dafür verantwortlich, dass auch die anderen ihre Termine einhalten; sie haftet für sämtliche Fehler auch der anderen und hat die gesamte Koordinierungsarbeit am Hals.
Dafür gibt es mit diesem Modell keine Abrechnungsprobleme, solange alles gut geht: Für die Hauptakteurin sind die Vergütungen, die die Subunternehmen erhalten, Betriebsausgaben; es wird auch – anders als bei der GbR – keine "einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung" erforderlich.
Geht allerdings nicht alles gut, kann es für die Haupt-Auftragnehmerin unangenehm werden: Ist der Auftraggeber zahlungsunfähig oder weigert er sich aus irgendeinem Grund zu zahlen, so haben die Subunternehmer trotzdem Anspruch auf ihre Vergütung – sofern sie ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht haben. Die Honorare sind im schlimmsten Fall also aus eigener Tasche zu bezahlen. Auch bei einer solchen Konstruktion ist es in der Regel besser, Aufträge an Subunternehmen möglichst nie im eigenen Namen, sondern immer "namens und im Auftrage" des Kunden zu vergeben, wenn der mitspielt.
Weitere mögliche Folgen des Subunternehmermodells, die man vorher bedenken sollte, sind im Kapitel "Selbstständige als Auftraggeber" beschrieben.