Rürup-Rente für Selbstständige
Die Rürup-Rente, die offiziell Basisrente heißt, ist im Kern ein reines Steuersparmodell. Sie wurde für gut verdienende Selbstständige eingeführt, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und damit keinen Zugang zur Riester-Rente als staatlich bezuschusste Privatvorsorge haben. – Seit Anfang April 2019 nennt das Sozialministerium die Rürup-Rente ausdrücklich als die Vorsorgeform, die bei der Vorsorgepflicht für alle Selbstständigen (die 2021 beschlossen und 2024 beginnen soll) als Alternative anerkannt werden wird, wenn jemand nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen will.
Das Grundprinzip der Basisrente ist einfach:
- Man schließt eine konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung oder einen Fondssparplan ab, die nicht in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden dürfen, sondern zu einer lebenslangen Rente führen müssen, die frühestens ab dem 63. Lebensjahr (bei Alt-Verträgen bis 2012, ab dem 61. Lebensjahr) ausgezahlt wird.
- Die Beiträge hierzu – im Jahr 2024 bis zu einer Höhe von 27.565 € pro Person – sind teilweise als Sonderausgaben absetzbar, und zwar in 2022 zu 94 %. Der absetzbare Prozentsatz stieg seit 2005 jeweils um zwei Prozentpunkte im Jahr und sollte im Jahr 2025 die 100% erreichen. In 2022 jedoch wurde die volle Absetzbarkeit auf das Jahr 2023 vorgezogen.
- Die spätere Rente muss dafür dann teilweise oder ganz versteuert werden: Der steuerpflichtige Anteil steigt von 56 Prozent für Renten, die im Jahre 2008 begannen kontinuierlich und soll im Jahr 2040 die 100 % erreichen. Mit der Kombination aus aktueller Absetzbarkeit und späterer Besteuerung soll die Vorgabe des Bundesfinanzhofs aus 2019 erfüllt werden, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. (Das genaue Verfahren der Berechnung ist komplizierter und wird hier nicht weiter aufgedröselt.)
Ein wesentlicher Vorteil der ”Rürup-Rente” ist, dass sie "Hartz-IV-sicher" (d.h. das angesparte Kapital muss nicht "verbraucht" werden, bevor es Arbeitslosengeld II gibt) und im Insolvenzfall vor Pfändung geschützt ist; ihr größter Nachteil, dass das angesparte Kapital im Todesfall verloren ist. Hier bieten einige Anbieter allerdings eine zusätzlich versicherbare Hinterbliebenenrente bzw. eine Mindestzahldauer der Rente an, die im Todesfall dann eben den Hinterbliebenen zu Gute kommt. Auch Berufsunfähigkeitsrenten sind bei einigen Anbietern zusätzlich abschließbar. Sinnvoll ist es, wegen der schwankenden Einkommen Selbstständiger, einen Vertrag zu wählen, der Sonderzahlungen und eine Änderungen der Einzahlungsraten erlaubt.
Mehr Informationen und Tests verschiedener Angebote finden sich auf der Website der Stiftung Warentest. Die hat unter anderem eine FAQ zur Rürup-Rente erstellt (Stand November 2021) und empfiehlt lieber in (genauso absetzbare) freiwillige Rentenbeiträge zu investieren, statt in einen Rürup-Vertrag: "Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Altersvorsorge – auch für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige" denn deren "'Umlageverfahren' ist nicht vom Kapitalmarkt abhängig – derzeit ein Vorteil."
Wir schrieben schon auf der Einführungsseite zum Thema: "Da es hier um ein reines Steuersparmodell geht, empfiehlt sie sich vor allem für Selbstständige, die ein hohes Einkommen (also einen hohen Steuersatz) haben und hohe Beiträge für ihre Altersvorsorge aufbringen." Vielleicht zur Ergänzung der Hinweis auf einen Artikel in einem Anleger-Magazin vom November 2018, der die hohen Renditen und weitere Vorteile für Besserverdienende (sachlich richtig) anpreist. - Aber diese Vorteile gelten eben nur für diese Klientel.