Grundsicherung – Antrag und Auszahlung

Zuständig für das Bürgergeld (wie zuvor für das Arbeitslosengeld II) sind in den meisten Kommunen Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagentur und der Gemeinde. Seit dem Jahr 2011 tragen diese – ebenso wie die in von sogenannten Optionskommunen allein kommunal betriebene Behörden – die Bezeichnung Jobcenter

Wer vom Jobcenter Grundsicherung bekommen will, muss zunächst einen Fragebogen ausfüllen, der zusammen mit den je nach persönlichen und Familienverhältnissen geforderten Anlagen auf sehr viele auszufüllende Druckseiten kommt. Darin wird vor allem nach dem Vermögen, eventuellen anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, den Einnahmen und der Wohnung gefragt. Die mindestens erforderlichen Unterlagen listet die Arbeitsagentur hier auf.

Bewilligt wird das Bürgergeld dann jeweils für mehrere Monate – in der Regel für sechs. Danach muss man einen neuen Antrag stellen. Ändern sich vorher die Lebensverhältnisse oder fließen unverhoffte Einnahmen (mit denen bei Antragstellung noch nicht gerechnet wurde), ist dies der Stelle, die die Leistungen bewilligt hat, sofort mitteilen. Dann wird das Bürgergeld von dem Monat an neu berechnet, in dem die Änderung eintritt.

Gezahlt wird die Grundsicherung maximal rückwirkend zum Anfang des laufenden Monats in dem der Antrag gestellt wird. Wer Probleme mit dem Fragebogen hat oder noch nicht alle Unterlagen zusammen hat, kann auch erst mal einen formlosen Antrag stellen und den Fragebogen später nachreichen. Um am Monatsende noch fristwahrend einen Antrag zu stellen, lohnt es sich, nicht auf den Postweg zu setzen. Dort werden (auch wenn der Antrag früher eintrifft) drei Tage Laufzeit angenommen und (rechtlich nicht angreifbar) berechnet. Besser ist es also, am Monatsende einen Online-Antrag zu stellen. (Für das Bürgergeld ist da zuerst hier die Anmeldung fällig.)

Unter bestimmten Bedingungen – etwa wenn ein Antragsteller eine Wohnung besitzt, die er nicht selbst bewohnt, deren Verkauf aber unwirtschaftlich wäre – besteht auch die Möglichkeit, dass die Grundsicherung nur als Darlehen gezahlt wird.