Umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze
Wer Vergütungen von ausländischen Kunden bezieht, braucht dafür meist keine Umsatzsteuer zu verlangen. Für selbstständige Dienstleister gilt das jedenfalls dann, wenn sie
- Waren oder Originale der Bildenden Kunst ins Ausland verkaufen oder
- sonstige Leistungen an ausländische Unternehmen erbringen.
Da es aber auch von diesen Regeln etliche Ausnahmen gibt (z.B. wenn ein Kunstwerk an eine Privatperson im EU-Ausland verkauft wird), sollte, wer solche Geschäfte macht, die ausführliche Darstellung im Kapitel "Auslandsumsätze und Umsatzsteuer" lesen.