Wann ist das Honorar fällig?
Grundsätzlich können die Vertragsparteien für die Zahlung beliebige Termine vereinbaren: bei Vertragsschluss, bei Lieferung, bei Veröffentlichung, am 24.12., in Raten oder wann und wie auch immer. Wo nichts vereinbart wurde, ist die Zahlung fällig, sobald der bzw. die Selbstständige jeweils ihren Teil des Vertrages erfüllt haben. Das ist der Fall
- bei Dienstverträgen, sobald sie die vereinbarte Dienstleistung erbracht haben;
- bei Kaufverträgen, sobald sie die gekaufte Ware geliefert haben;
- bei Werkverträgen, sobald der Kunde mit einer Abnahme bestätigt hat, dass das Werk vertragsgemäß geliefert wurde und ohne größere Mängel ist.
- bei urheberrechtlichen Nutzungsverträgen mit erfolgsabhängiger Vergütung, die eine regelmäßige Abrechnung erforden; für Bücher schreibt das Verlagsgesetz die Abrechnung jährlich für das vergangene Geschäftsjahr vor – die meisten Verlage rechnen aber halbjährlich ab.
"Fällig" bedeutet: Zu diesem Termin kann die Auftragnehmerin ihre Rechnung schreiben. Ist der Termin erreicht und die Rechnung beim Auftraggeber eingegangen, beginnt die vereinbarte Zahlungsfrist zu laufen. Wurde keine Zahlungsfrist vereinbart, so gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen.
Kleiner Exkurs zum Medienbereich: Die ärgerliche Praxis vieler Kunden in diesem Bereich, dass sie auch für bestellte Beiträge das Honorar erst nach Veröffentlichung bzw. Sendung zahlen, entspricht nicht der Gesetzeslage (leider aber den Tarifverträgen in manchen öffentlich-rechtlichen Sendern). Grundsätzlich gilt: In dem Augenblick, in dem der freie Journalist den Beitrag liefert, hat er seinen Teil des Vertrages erfüllt. Damit ist das Honorar fällig, d.h. in der Regel binnen 30 Tagen zu zahlen. Wenn die Redaktion den Beitrag dann über Wochen oder sogar Monate schiebt, ist das ihr Problem. (Und wenn die Redaktion sich damit herausreden will, sie hätte ja gar keine Rechnung bekommen, dann kriegt sie eben eine – ein weiterer Grund, grundsätzlich selbst Rechnungen zu schreiben und nicht auf die Abrechnungen der Verlage zu warten!)
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