Wann sind Verträge sittenwidrig?
Wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich klar machen, dass er bzw. sie diesen Vertrag auch erfüllen muss – und zwar nach Punkt und Komma. Wer also Klauseln unterschreibt, die nicht leistbar sind oder die einfach nur Geld kosten, dem ist kaum zu helfen: Er oder sie hat diesen Klauseln durch die Unterschrift schließlich freiwillig zugestimmt.
Allerdings ist nicht jede Klausel, die zwei Vertragsparteien unterschrieben haben, rechtsgültig. Vertragsklauseln können nichtig sein, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen, oder sie können sittenwidrig sein, weil der stärkere Verhandlungspartner dem anderen Vertragsbedingungen aufgezwungen hat, die ihn in der unternehmerischen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit übermäßig einschränken.
Hinweise auf einen solchen "Knebelungsvertrag" sind zum Beispiel
- eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer,
- starke Kontroll- und Eingriffsrechte in den Betrieb des Vertragspartners,
- ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Ob dann tatsächlich der ganze Vertrag nichtig ist oder nur die rechts- bzw. sittenwidrige Bestimmung, hängt vom Einzelfall ab und muss notfalls von einem Gericht geklärt werden. Das interpretiert dann, ob die eher vagen Bedingungen des § 138 BGB im konkreten Einzelfall vorliegen, dass "jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
Rechts- bzw. sittenwidrig sind in der Regel etwa Vertragsklauseln, die
- einen Urheber über viele Jahre an denselben Verlag oder eine Programmiererin an dasselbe Softwareunternehmen binden, ohne dass ihnen das gesetzliche Kündigungsrecht zugestanden wird ("Knebelverträge"),
- besondere Urheberrechte wie den Anspruch auf ein angemessenes Honorar, das Rückrufrecht oder das Folgerecht außer Kraft setzen oder
- unangemessen hohe Vertragsstrafen festlegen – siehe Beispiel im Text "Wenn ich den Vertrag nicht erfüllen kann".
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