Wie entsteht der Urheberschutz?
"Persönliche geistige Schöpfungen" sind in Deutschland automatisch geschützt. Dazu braucht man gar nichts zu tun. Wenn ich ein Buch geschrieben habe, dann bin ich sein Autor und genieße den vollen Schutz des Urheberrechts. Anders als in den angloamerikanischen Ländern, wo die Urheberschaft bis 1989 (als die USA der "Berner Übereinkunft" beitraten) noch durch Eintragung in ein Copyright-Register dokumentiert werden musste, ist eine besondere Registrierung dazu in Deutschland nicht erforderlich.
Die Frage, wie man seine Urheberschaft beweisen kann, wird in Internet-Newsgroups gern und ausführlich diskutiert, ist im Alltag aber kaum relevant: Dass jemand fremde Werke unerlaubt nutzt und anschließend behauptet, in Wirklichkeit sei er selbst der Urheber, kommt in der Praxis so gut wie nie vor.
Und wenn es vorkommen sollte, gilt zunächst § 10 UrhG, in dem es heißt: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Kunst in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen." Der beste Schutz ist also eine Veröffentlichung. Bei nicht veröffentlichten Werken dürfte sich diese Frage ohnehin kaum stellen. Denn wie soll jemand einen Text unerlaubt nutzen, der nur bei mir zu Hause in der Schublade liegt?
Wenn also im Internet Firmen anbieten, Originalmanuskripte zum Nachweis der Urheberschaft aufzubewahren (gegen Gebühr, versteht sich), dann ist das nichts als Geldschneiderei. Und auch der viel gehandelte Tipp, eine CD mit dem selbst komponierten Song an die eigene Adresse zu schicken und den Umschlag für den Fall des Falles ungeöffnet aufzuheben, ist absolut überflüssig: In der Praxis kommen solche Streitfälle nicht vor.
Und wenn schließlich Firmen anbieten, gegen Bezahlung Ideen zum späteren Nachweis der Urheberschaft zu archivieren, so ist das eine bewusste Irreführung an der Grenze zum Betrug. Denn ein solcher Nachweis nützt im Streitfall überhaupt nichts: Ideen sind nun mal nicht geschützt - und auch nicht schützbar, mit welchen Tricks auch immer.