Wie oft darf ich mein Werk 'verkaufen'?
Angesichts der schlechten Honorarsituation können Freie im Kunst- und Medienbereich häufig nur überleben, wenn sie ihre Werke mehrfach "verkaufen". Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt wieder von der Art und der Ausschließlichkeit der eingeräumten Nutzungsrechte ab.
Grundsätzlich darf man Nutzungsrechte natürlich an so viele Geschäftspartner vergeben, d.h. einen Artikel so oft verkaufen, wie man will. Es sei denn, man hat einem der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt (wie es bei Zeitschriften und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk normal ist). Dann brauche ich für weitere "Verkäufe" seine Erlaubnis, bzw. ich muss warten, bis das ausschließliche Recht erloschen ist.
Wo es darüber keinen detaillierten Vertrag gibt, wird der Umfang der Rechte bei Zeitungen und Rundfunkanstalten häufig durch "Allgemeine Honorarbedingungen" festgelegt und manchmal durch einen Tarifvertrag. Ist auch das nicht der Fall, so gelten die Bestimmungen des Urheberrechts- bzw. des Verlagsgesetzes, die in den folgenden Kapiteln erläutert sind.
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