Wie oft darf ich mein Werk 'verkaufen'?
Angesichts der schlechten Honorarsituation können Autorinnen, Künstler und andere Urheber häufig nur überleben, wenn sie ihre Werke mehrfach "verkaufen". Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt davon ab, welche Nutzungsrechte sie einräumen und wie ausschließlich sie das tun.
Grundsätzlich dürfen Nutzungsrechte an verschiedene Geschäftspartner vergeben werden. Es sei denn, einer der Auftraggeber hat ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben. So etwa ist bei Zeitschriften und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk normal, aber natürlich auch beispielsweise beim Logo-Design. Sind die Rechte "ausschließlich" (und nicht nur "einfach") eingeräumt brauchen weitere Nutzungen – und sei es nur etwa die Eigenwerbung auf der eigenen Website – solange die Erlaubnis der Rechteinhaberin, bis das ausschließliche Recht erloschen ist.
Wo es keinen detaillierten Vertrag über den Umfang der Nutzung und Nutzungsrechtsübertragung gibt, wurde der Umfang der Rechte vielleicht bereits in den AGB geregelt (bei Zeitungen und Rundfunkanstalten häufig durch "Allgemeine Honorarbedingungen") und manchmal auch in Tarifverträgen. Ist auch das nicht der Fall, gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Urheberrechts- bzw. des Verlagsgesetzes, die die folgenden Texte erläutern.
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